Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

m. 
Ü 
37 
Pfeffer und Hannß Petzold [iz Regrtster: herr Hanß Pezolt], 
beede rathsfreund, alters und schwachheit halber nit [75 a] wohl 
mehr fortkommen und dem losungschweren beywohnen können, 
jemandt anders solches uffzutragen begert worden, ist ferner be- 
fohlen, solches über 8 tag [d. Ah. wenn das Losungschwören statt- 
Anden wird] wider zu erinnern, alßdann räthig zu werden, ob 
man einen andern alß den nechsten nehmen wolle. 
5068. [109 b] 15. September 1632: 
Wofern herr Matthes Pfeffer oder herr Hannß Pezold 
konfftige wochen dem losungschwören nicht werden beywohnen 
können, soll man herrn Leonhard Spatzen ersuchen, daß er sich 
an der obbenanten statt dabey befinden wolle, 
3069, [1633, III, 60 b] 4. Juli 1633: 
Hanßen Reicharts supplication und Walburg, herrn Hanßen 
Petzolts wittib, gegenbericht, 100 f. pürgschafftgelder und die 
davon verfallene zinß betreffent, sol! man fur einen hochgelehrten 
bringen und bedencken lassen, was zwischen diesen partheyen zu 
verabscheiden.. 
3070. [1633, IV, 88 b] 7. August 1633: 
Hanßen Reichart soll man herren D. Rhein bedencken 
gemeß anzeigen, Meine Herren laßen es bei dem den 18. may 
a. 1632 in seiner wider Walburg, herren Hanßen Pezolts 
seeligen wittib, habenden streittigkeit ergangenem bürgermaister- 
beschaid [ez% Ratsverlaß darüber findet sich nicht) allerdings 
bewenden und stehe ime in crafft desselben bevor, wenn er etwas 
wider seine pürgin, die Pezoltin, zu:erhalten getraue, solches am 
untergericht gebürlich anzubringen und außzuführen. 
Stadtbibliothek‘ X 
Nürn berg __
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.