Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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Creutzfelder‘), das derselb kein probstück machen woll, sonder 
sie mitt unnützen worten abweise, soll man demselben umb seine 
antwort zustellen und vernemen, was er sich erpieten wolle. 
2907. [1617, VI, 28 b] 20. September 1617: 
Die jubilirer alhie soll man erfordern und ihnen verpieten, 
von den goldschmiden zu Schwobach keine arbeit mehr 
zu kauffen bey straff 25 f., und den geschwornen gold- 
schmiden zulassen, die verbrecher mitt offner rüg furzunemen, 
mit vertröstung, das man ihnen halbe straff in ihre püchsen, 
armen wittiben und waisen, auch krancken gesellen eine hülff 
davon zu thun, verfolgen lassen wolle. 
2908. [1617, VI, 30 b] 22. September 1617: 
Caspar Lencker und Hansen Mager soll man beden 
einen ernstlichen peinlichen rechtstag auff künfftigen donnerstag 
125. ‚Sept.| ernennen. 
2909. (1617, VI, 35 b] 24. September 1617: 
Caspar Lenckers schwestern und freundschafft soll man 
ihr begern, sie zun ime ins loch zu lassen, ablainen, ihre fürbitt- 
schrifft aber morgen vorlegen. 
2910. [36 a] Christoff Widmans, goldschmids auf 
dem thurn, gethane aussag soll man den geschwornen furhalten. 
2911. [37 b] Nachdem Lienhard Brechtel in einer suppli- 
cation furgibt, das er wegen verguldung deß bewusten leuchters 
und deßwegen empfangenen gelds keine caution alß mitt seinen 
töchtern leisten könne, ist befohlen, solche caution gleich[|zwo(] 
von ime anzunemen, doch den töchtern, wann sie nitt zuvor damitt 
versehen, einen curatorn bestettigen lassen, und nachdem er zu 
fertigung diß leuchters noch 4 wochen zeit und hernach zu einem 
yeden schencken [Zzes: schenckel] 5 wochen begert, soll man ime 
14 tag und hernach zu yedem schenckel ein monat bewilligen, da 
er auch noch mehr gelt begert, ime proportionaliter mehr nitt 
alß er verdient raichen lassen; auch dem anschicker auff der Peunth 
befehlen, wochenlich zu ime zu gehen und zu sehen, ob er ob 
diser arbeit bleibe. 
2912. [1617, VI, 41 b] 25. September 1617: 
Caspar Lencker und Hannsen Mager soll man begnaden 
ı) Doppelmayr S. 222 (+ 1636). Mitteilungen 1899 S. 128. Rettberg, 
Briefe 185. Rettberg. Nürnbergs Kunstleben 187.
	        
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