Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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ürgerrechts und unbegeben seins handtwercks drey Jahr lang zu 
Amberg wohnen möge, soll man den geschwornen deß gold- 
schmidhandtwercks, ob solchs der ordnung nitt zuwider, 
“urhalten, ihnen aber dabey anzeigen, das Meine Herren diß be- 
gern dem herren churfürsten nitt wol werden abschlagen können; 
und, da sie keine sondere erhebliche ursachen darwider furzu- 
bringen haben, soll man dem Carl erlauben, doch das er yemand 
benenne, der in seinem abwesen für ihne die losung schwere 
und bezale. 
1876. [27 a] Hansen Zeihers, goldtschmids und wein- 
schencken, sag soll man Margaretha, seinem weıb, furhalten, auch 
die darinnen benandte zeugen und nachbarn hören und ihren 
bericht widerkommen lassen. 
1877. [29 b]. Hanns Barthel, goldschmids zu Prag, 
abermalig schreiben und anforderung bey Ursula von Plauen 
wegen ihres bruders Ferdinand von Plauen soll man ermelter 
(Jrsula umb ihren bericht furhalten. 
1878. [1602, VIII, 34 a] 5. November 1602: 
Matthes Carl, goldschmid, soll man erfordern und 
auff deß goldschmidthandtwercks seinthalben gethanen 
bericht vernemen, ob er das bürgerrecht auffzusagen bedacht 
oder ye die zeit, so ime zu Amberg mitt vorbehalt desselben 
zu wohnen vergunnet werden möchte, keine gesellen und Jungen 
halten wolle, dann andrer gestalt konne man ime nitt wilfahren. 
weil es wider deß goldschmidhandtwercks ordnung und auff dem- 
selben eine zerrüttung verursachen würde. Do er nun davon 
keins eingehen wirdt, soll man solchs dem herren statthalter zu 
Amberg also zuschreiben mitt einführung der ursachen, so von 
den goldtschmiden furgebracht werden, da man sonsten, wann 
es ausser derselben gewest, ihrer churf.. auch seiner f. g. gern 
willfahrt haben wolt. 
1879. [1602, VII, 2. Abt. 4 a] 6. November 1602: 
Herr Christian, fürsten zu Anhalt, statthalter zu 
Amberg, soll man auff sein schreiben, Matthesen Carl 
3 jahr lang unauffgesagt und unbegeben seiner bürgers- und 
aandtwercksgerechtigkeitten, zu Amberg zu wohnen, zu ver- 
gunnen, beantworten, das die geschworne deß goldschmid- 
handwercks angezeigt, wie solchs ihrer ordnung zuwider und 
zerrüttung auff dem handtwerck erwecken würde; weil dann der
	        
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