Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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1505. [1597, IX, 3 b] 11. November 1597: 
Justino Psolimaro, fürstlichen wirdenbergischen ge- 
schwornen diener und goldtschmidten zu Stuttgartten, 
soll man auf sein schreiben, so er an das goldtschmidt- 
handtwerckh alhie gethan und etlich goldt, als fünff stückh, 
alhie probiren lassen wollen, nach dem form schreiben. 
1506, [1597, IX, 8 a] 15. November 1597: 
Auf Geörgen Rüels, goldtschmidtgesellens, suppli- 
cation umb zulassung zu den maisterstückhen und der ge- 
schwornen goldtschmidt gegenbericht soll man gemelten 
geschwornen sagen, das Meine [8 b] Herren darfür hielten, das 
dem supplicanten auß furgebrachten ursachen in seinem begehren 
zu willfahren sey, es solt aber hinfüro in anderen fällen bey ihrer 
ordtnung bleiben. 
150% [1597, IX, 25 a] 24. November 1597: 
Hansen Maier von Lauffenholz, geschmeidle- 
macher, .... soll man das bürgerrecht verwaigern. 
1508. Des herrn bischoffs zu Wirtzburg 'antwortlich 
schreiben uff Meiner Herren fürschrifft wegen Martin Rehlein 
und Melchior [25 b] Horchamer ires und Hanß Schadem- 
bach zwischen Selgenstat und Rotenfelß geraubten silbergeschmeid 
und anderer wahren halben soll man denjenigen furhallten, die 
die fürschrifft begert haben. 
1509, [1597, IX, 38 a] 5. Dezember 1597: 
Martin Rehlein und Hansen Schaidenbachs supplication 
umb fürschrifft an herrn bischoff zu Wirtzburg wegen inen 
abgeraubten silbergeschirrs soll man herren D. Helden bedenckhen 
lassen, ob.man dieselb concipirter massen einschliessen söll, und 
welcher gestallt die gebettene fürschrifft mittzuthailen. 
1510. [1597, X, 12 a] 16. Dezember 1597: 
Uff Hansen Petzolts, goltschmidts, supplicirendes 
bitten umb 150 stem bauholz soll man den: herrn baumeister 
geben den pauleuten besichtigen lassen, was er aigentlich zu bauen 
willens, ob es nottwendige gebeu, und wie es damit geschaffen, 
widerbringen und rätig werden, was man dem supplicanten be- 
willigen [woll]. 
1511. (1597, X, 17 a] 20. Dezember 1597:
	        
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