Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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jubilirer und goldschmidt, .... soll man ... zu dem 
gebettenen bürgerrecht. khommen lassen. 
1485. [1597, IV, 28 b] 8. Juli 1597: 
BernhardtenMerckel,kartenmahlern hie, öefreffend. 
1486. [1597, IV, 33 a] 9. Juli 1597: 
Auff die verlesene sag, so Hans Deßnau) und Paulus 
[33 b] Apel, goldtschmidt alhie, im januario negsthin von 
wegen etlicher goldtschmidtgesellen, so einem hader zu 
Bamberg verwanth gewesen, auf des oberschulthesen daselbsten 
anmanungsschreiben gethan, soll [man] die geschworne 
goldtschmidt erforderen und abermals sie hören und fragen, 
ob hiezwischen keiner dieser goldtschmidtgesellen anhero kommen, 
auch wo sie arbeiten, damit man gemelten schultheß widerumb 
beantwortten mug. 
148%. [1597, IV, 34 bl 11. Juli 1597: 
Ob dem supplicirenden Crafft Flemming, sylber- 
hendtler, die begerte fürschrifft an den marg- [35 a] grävischen 
glaitsman zu Fürth von wegen etlicher klainoter, so er Valtin 
Wagneren, goldtschmiden, vertrauet, welcher dieselben 
einem Juden daselbsten versetzt, mitzutheylen sey oder nicht, soll 
man herren D. Hinderhofens bedenckhen einnemmen. 
1488. [1597, V, 2. Abt. 4 a] 1. August 1597: 
Krafft Flemming, bürgeren und sylberhendtleren 
hie, soll man die gepettene fürschrifft von wegen seiner durch 
den flüchtigen Valentin Wagneren veruntreuten und ver- 
setzten cleinodien an Hans Widtman, glaitsman zu Fürth, 
mitheylen und denselben ersuchen, seinem amptsverwanthen juden 
die restitution solcher clenodien auffzulegen. 
1489, [1597, V, 25 b] 2. August 1597: 
Frantzen Bonackher®), granatsteinschneideren, 
soll man auff bezahlung des bürgergelts widerumb zum bürger- 
rechten kommen . . . lassen. 
1490. [1597, V, 29 b] 3. August 1597: 
Dieweiln Elias Lenckher, eisenhendtler und bürger 
hie, anyetzo antzaigen und berichten thuet, das die drey, so ihme 
vor der zeytt sein pallester mit gewaldt abgenommen, zu Schön- 
'). Im Goldschmiede - Verzeichnis zwei Meister dieses Namens: Nr. 519 
1580) und 681 (zwischen 1586 und 1620). 
?) Sein Grab auf dem Johanniskirchhof (1603). Vgl. Trechsel S. 536.
	        
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