Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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hoch fechten und er ein solcher künstlicher arbaiter ist, aus 
ynaden erlassen. 
Und dieweil der geschwornen anzaigen, das Bart1lAlbrecht”), 
bürger hie, alles gold dermassen aufkaufft und aufwechselt, das 
schier zu kainem gold zu kommen, soll man den amptmann in 
ler schau und andere specificirte personen deswegen hören. 
58%. [1581, XIII, 37 b] 15. März 1582: 
Auf Anthoni de Hormai von Antorf, kays. Mat. hof- 
zoldschmids und jubiliers zu Prag, schreiben ains in 
silber eingefaßten verguldten spiegels halben, den er Adam 
Aspach, bürgern und underkeuffel alhie, zu verhandlen ver- 
“raut, aber von dem Aspach Philipsen Scherl, auch bür- 
yern hie, versetzt worden, deßgleich bemelts Aspachs ebenmessigs 
schreiben aus Prag und deß beclagten Scherls darauf gegebne 
ınderschiedliche bericht, ist befolhen, dieweil dise sach zuvor 
auch bei Meinen Herren furkommen, die alte handlung, und was 
darynn ver- [38 a] abschiedet worden, zur handt zu suchen und 
alles miteinander bei ainem herren hochgelerten berathschlagen, 
5b und was dem Scherl aufzulegen oder nit. 
588, [1581, XIII, 44 b] 19. März 1582: 
Bartl Albrechts verlesene verantwortung wegen seines 
aufwexlens deß golds soll man zu disem auf ir selbst beruhen 
lassen. 
589, [46 b] Auf herren doctor Marquarten Fröers verlesens 
jedencken in sachen Anthoni de Hornays, goldschmids 
zu Prag, und Adam Aspachs, bürgers hie, wider Philippen 
Scherl, auch bürgern hie, aines in silber eingefasten verguldten 
spiegls halben soll man dem bedencken gemes den Scherl be- 
schicken und erinnern, da er der gehabten wissenschafft, das der 
spiegl ein frembd gut were, überwisen werden solt, das er dadurch 
nicht in geringen last geratten und vermög der recht hierynn 
aines diebstals beschuldigt werden köndt, und zuvorderst hören, 
ob er nochmal auf seinem bericht beharren wölle und denselben 
im fall der noth bei seinem gewissen und aid erhalten moge; 
und widerpringen. 
590. [1581, XII, 48 a] 20. März 1582: 
‘\ Über Bartholomäus Albrecht, den Nürnberger Münzer und Erzk äufer, 
giebt es eine besondere kleine, auf den Quellen beruhende Schrift von C. F. 
Gebert. Nürnberg 1894.
	        
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