Volltext: (1449) 1474-1618 (1633) (1. Band)

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gehoben zu werden verdienen. In den Aufsätzen beider, in denen 
es sich teilweise um Epochen handelt, aus welchen uns Ratsver- 
lässe nicht erhalten sind, werden überdies noch manche weitere 
Archivalien herangezogen, Urkunden und Handwerksordnungen, 
die Losungs- oder Steuerlisten (erhalten für die Jahre 1392-—1440) 
Gedenkbücher und die sogenannten „Schenkbücher“, d. h. ein 
Verzeichnis der Geschenke, die namentlich fürstlichen Gästen von 
der Stadt dargeboten worden sind, u. s. f., auf die hier im einzelnen 
nicht näher eingegangen werden kann. Nur der auf Sebald 
Schreyers Veranlassung entstandenen inhaltsreichen Manuskript- 
bände, die sich neuerdings durch A. Gümbels Forschung als eine 
bedeutsame Quelle insbesondere für die Nürnberger Kunstgeschichte 
erwiesen haben, sei hier wenigstens in Kürze gedacht. Sie werden 
zum größeren Teil (3 Bände) ebenfalls im Nürnberger Kreisarchiv 
bewahrt, doch besitzt auch das im Germanischen Museum deponierte 
Paul Wolfgang Merkelsche Familienstift und die ebenda befindliche 
sogenannte Kleine Scheurl-Bibliothek einzelne Bände, die uns so 
also gleichzeitig zu den Beständen der übrigen Nürnberger Archive 
und Sammlungen an urkundlichem Material insbesondere zur Kunst- 
geschichte hinüberleiten. 
In dieser Hinsicht nimmt ohne Zweifel nächst dem Kreis- 
archiv das Stadtarchiv die erste Stelle ein und seine reichen 
Schätze haben denn auch schon in mancher der bisher genannten 
Veröffentlichungen, minder freilich als die Bestände des Kreis- 
archives, Berücksichtigung gefunden. Sehen wir auch hier von 
den eigentlichen Urkunden und den zahlreichen Einzelakten, die 
zu einem bestimmten Zwecke an der Hand von Repertorien zu- 
meist leicht benutzbar sind, ab und beschränken wir unsere Be- 
trachtung in der Hauptsache auf eine kurze Charakteristik der 
auch für die Kunstgeschichte wichtigsten und, wenn auch bereits 
häufig und auf das fleißigste benutzten, doch noch immer sehr 
ausbeutbaren großen Serienwerke, so treten uns als die vor- 
nehmsten derselben die als „Libri Litterarum“ und als „Conser- 
vatorium“ bezeichneten Gerichtsbücher entgegen. Die „Libri 
Litterarum“ haben lediglich Besitzübertragungen, namentlich auf 
Hauskauf bezügliche Rechtssachen zum Inhalte. Sie umfassen heute 
Verträge über die Illustrierung und den Druck der Schedelschen Weltchronik 
(/Ebenda XXV, 1902, S. 430 ff.). Derselbe, Meister Berthold von Nürnberg, ein 
Glied der Familie Landauer (Ebenda XXVI, 1903, S. 318 ff).
	        
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