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gehoben zu werden verdienen. In den Aufsätzen beider, in denen
es sich teilweise um Epochen handelt, aus welchen uns Ratsver-
lässe nicht erhalten sind, werden überdies noch manche weitere
Archivalien herangezogen, Urkunden und Handwerksordnungen,
die Losungs- oder Steuerlisten (erhalten für die Jahre 1392-—1440)
Gedenkbücher und die sogenannten „Schenkbücher“, d. h. ein
Verzeichnis der Geschenke, die namentlich fürstlichen Gästen von
der Stadt dargeboten worden sind, u. s. f., auf die hier im einzelnen
nicht näher eingegangen werden kann. Nur der auf Sebald
Schreyers Veranlassung entstandenen inhaltsreichen Manuskript-
bände, die sich neuerdings durch A. Gümbels Forschung als eine
bedeutsame Quelle insbesondere für die Nürnberger Kunstgeschichte
erwiesen haben, sei hier wenigstens in Kürze gedacht. Sie werden
zum größeren Teil (3 Bände) ebenfalls im Nürnberger Kreisarchiv
bewahrt, doch besitzt auch das im Germanischen Museum deponierte
Paul Wolfgang Merkelsche Familienstift und die ebenda befindliche
sogenannte Kleine Scheurl-Bibliothek einzelne Bände, die uns so
also gleichzeitig zu den Beständen der übrigen Nürnberger Archive
und Sammlungen an urkundlichem Material insbesondere zur Kunst-
geschichte hinüberleiten.
In dieser Hinsicht nimmt ohne Zweifel nächst dem Kreis-
archiv das Stadtarchiv die erste Stelle ein und seine reichen
Schätze haben denn auch schon in mancher der bisher genannten
Veröffentlichungen, minder freilich als die Bestände des Kreis-
archives, Berücksichtigung gefunden. Sehen wir auch hier von
den eigentlichen Urkunden und den zahlreichen Einzelakten, die
zu einem bestimmten Zwecke an der Hand von Repertorien zu-
meist leicht benutzbar sind, ab und beschränken wir unsere Be-
trachtung in der Hauptsache auf eine kurze Charakteristik der
auch für die Kunstgeschichte wichtigsten und, wenn auch bereits
häufig und auf das fleißigste benutzten, doch noch immer sehr
ausbeutbaren großen Serienwerke, so treten uns als die vor-
nehmsten derselben die als „Libri Litterarum“ und als „Conser-
vatorium“ bezeichneten Gerichtsbücher entgegen. Die „Libri
Litterarum“ haben lediglich Besitzübertragungen, namentlich auf
Hauskauf bezügliche Rechtssachen zum Inhalte. Sie umfassen heute
Verträge über die Illustrierung und den Druck der Schedelschen Weltchronik
(/Ebenda XXV, 1902, S. 430 ff.). Derselbe, Meister Berthold von Nürnberg, ein
Glied der Familie Landauer (Ebenda XXVI, 1903, S. 318 ff).