Volltext: (1449) 1474-1618 (1633) (1. Band)

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noch 194 Foliobände und laufen von 1481—1770. Eine Reihe von 
Bänden ist bereits hinsichtlich aller vorkommenden Namen auf 
das sorgfältigste ausgezogen und so ein besonderes Repertorium 
entstanden, dessen schon jetzt bedeutender Umfang infolge der 
von der Archivverwaltung eifrig betriebenen Arbeit stetig wächst, 
Nach seiner Vollendung wird dieses Register ohne Zweifel eines 
der allerwichtigsten Hilfsmittel auch für die weitere Erforschung 
der Nürnberger Künstlergeschichte bilden. Das „Conservatorium“ 
enthält Verträge verschiedener Art. Es zählt noch 246 Foliobände 
und umfaßt, wie es sich uns erhalten hat, die Zeit von 1484 bis 
1762. Nicht minder inhaltsreich und wertvoll als die „Libri 
Litterarum“ wird es nach vollendeter Repertorisierung dieser 
letzteren wohl in gleicher Weise leichter Benutzung erschlossen 
werden. Freilich braucht man nur einen aller dieser gewaltigen 
Bände zu erblicken und durchzublättern, um einzusehen, daß bis 
zu völliger Vollendung der unternommenen Arbeit notwendig 
noch viele Jahre verstreichen werden. 
Außer den genannten beiden Gerichtsbücher-Reihen verwahrt 
das Nürnberger Stadtarchiv nun noch eine größere Anzahl ein- 
zelner Jahrgänge von anderen Gerichtsbüchern, wie von den Ver- 
handlungen und Entscheidungen des Stadtgerichts („Manuale des 
Stadtgerichts“), den „Gerichtshändelbüchern“ (20 Bände, 1529 ff), 
den „Bauerngerichtshändeln“ (1530—1533) u. s. f., die indessen 
— insbesondere mit Rücksicht auf kunstgeschichtliche Zwecke — 
jenen vorerwähnten großen Reihenwerken an Bedeutung erheblich 
nachstehen. Wichtiger als sie sind in dieser Beziehung vielleicht 
die sechs Bände Inventariorum, die sich erhalten haben *). Auch 
der zwei Bände mit Testamenten aus der zweiten Hälfte des 
16. und dem Anfang des 17. Jahrhunderts, der Amtsbücher und 
Heiratsbücher, sowie der für die Geschichte des Kunstgewerbes 
keineswegs wertlosen, zum Teil bis in das 16. Jahrhundert zurück- 
reichenden Archivalien aus den Handwerksladen der nach Ein- 
führung der Gewerbefreiheit aufgelösten Nürnberger Innungen se! 
hier noch in Kürze gedacht. 
Die weitschichtigen Bestände des Stadtarchivs sind jedoch, wie 
bereits angedeutet, in den letzten Jahrzehnten gerade kunstgeschicht- 
1) Es sind dies nach der alten Numerierung die Bände IV (1529—31), 
IX (1536—40), XIV (1548—48), XV (1544—51), XVI (1543—86) und XVII 
‘1551 —84).
	        
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