Volltext: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

—— 899 — 
Fürstentümer Neufchatel und Ansbach sowie den Rest von 
Kleve abzutreten und dafür Hannover zu nehmen. Da er 
mit Krieg drohte, Haugwitz aber wohl ‚wusste, dass der 
König seiner Verbündeten nicht sicher und das preussische 
Heer Napoleon nicht gewachsen war, unterschrieb er das 
französische Ultimatum. Er erreichte jedoch, dass dem 
König zur Herstellung einer besseren Grenze von Bayern 
ein Gebiet von 20000 Seelen versprochen wurde. Ausser- 
dem musste Friedrich Wilhelm ein Offensiv- und Defensiv- 
bündnis mit Frankreich eingehen, das ihn band, an allen 
Kriegen desselben sich zu beteiligen.! Kam er seinen Ver- 
pflichtungen nicht nach, so war der Kaiser, ohne dass 
es im Vertrage. ausdrücklich gesagt war, der Bürgschaft 
für Hannover enthoben; es konnte ihm selbst beifallen, 
das Kurfürstentum, die Gegenleistung für das Offensiv- 
bündnis, zurückzufordern. 
In Berlin war man mit dem Ergebnis nicht entfernt 
zufrieden. Die Konsequenteren wie Schulenburg und 
Hardenberg waren auf Krieg gefasst,*? Namentlich das 
Offensivbündnis wurde ohne Erbarmen getadelt. Der König 
wünschte Aenderungen an dem Vertrag. Soweit aus dem 
Kreise seiner Berater Aeusserungen vorhanden sind, wollte 
dieser Weg anfangs niemandem einleuchten. Man quälte 
sich mit Betrachtungen ab, ohne ein Ziel zu finden. Als 
die preussischen Staatsmänner sahen, dass Friedrich Wilhelm 
auf seinem Verlangen durchaus beharre, schritten sie, wenn 
auch in grösster Verlegenheit, in der verlangten Richtung 
vor. Schulenburg wiederholte unermüdlich, dass, wenn man 
den Vertrag‘ nicht so, wie er sei, annehme, man in den 
F 
1. Corresp. de Nap. XI, No. 9573; Ranke V, 220ff. — De 
Clercq II (1864), 143. — Bignon V (1830), 15 ff.; Lefebvre? II, 227 ff.; 
Häusser® II, 664 f.; Ranke I, 555 ff. 
2. Zeugnisse vom 9., 10., 22., 31. Dez.: Ranke II, 210 ff,; V, 256 ff 
— Bailleu II, 415, 428.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.