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des Begriffs zu einer scharfen Auslegung nicht gelangten,
fand schliesslich jede Regierung eine Hinterpforte, für
den ihr entsprechenden Standpunkt sich auf eine Auto-
ritätzu berufen. Damit rechnete Kretschmann. Kaulsdorfhabe,
behauptet er, Mansfeld ursprünglich als brandenburgisches
Lehen und zwar als Pertinenz eines bayreuthischen Amtes
besessen: wenn auch diese Lehensobkerhoheit seit mehr als
200 Jahren! nicht ausgeübt worden sei, so sei sie doch nicht
als erloschen zu betrachten. Da Wipprecht an Kretschmann
solide Erudition und die Gabe eines leichtfasslichen Vor-
trages rühmte,* trug Hardenberg kein Bedenken, der Be-
fürwortung des gewissenhaften Beamten Folge zu geben.
Kretschmann, der seine Wünsche dahin spezialisiert hatte,
dass er provisorisch in das Regierungskollegium zu Bayreuth
eintreten wolle, bis entweder hier oder an der Universität
Erlangen ein Platz frei werde, erhielt von Hardenberg in
den ersten Tagen des August die Weisung, von Jena so-
gleich nach Bayreuth überzusiedeln, um bei der dortigen
Regierung mit einem Gehalt von 500 Gulden bis zur Er-
‚edigung einer Regierungsratsstelle in publicis thätig' zu sein;?
Yardenberg wollte ihn nicht für den gelehrten Unterricht
verwenden. Unermüdlich, wie jetzt Kretschmann für den
neuen Herrn war, reiste er sogleich auf sein Rittergut,
verpflichtete einige Beamte in dem Diensteid zur Treue
zegen den König von Preussen und vollzog‘ auch sonst
nehrere Handlungen, welche auf das künftige Ver-
Da
1708
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vreuth
1702:
1. Seit 1566: Bericht Wipprechts vom 1. Aug. 1792, Beilage
zum Schreiben Kretschmanns an Hard. d. d. Bayreuth 2. Aug. 1792;
'R. 44 C. 360), ausführliche Abhandlung Kretschmanns über Kauls-
dorf (R. 44 C. 361).
2. Im Bericht vom 18. Juli.
3. Kretschmann an Hard. d. d. Bayreuth 3. Aug. 1792; R.
44 C. 360,