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Ihrige dazu bei, ein allzu herrisches Benehmen in ihm aus-
zubilden. Sein Stolz wirkte auf die Dauer abstossend, seine
Rücksichtslosigkeit beleidigend. Da er auch in Jena, kaum
als Dozent zugelassen, sich unmöglich machte, entschloss
er sich, in seine Heimat zurückzukehren und durch einen
politischen Dienst, den er dem neuen Landesherrn erweise,
sich eine Lebensstellung zu gründen. Im Januar 1792
knüpfte er mit dem Lehenpropst Wipprecht einen ver-
traulichen Briefwechsel an. Seit dem Erlöschen des Hauses
Mansfeld! schwebten über einen Ort Kaulsdorf, welcher
Kretschmann als Rittergut gehörte, Streitigkeiten zwischen
Preussen, Kursachsen, verschiedenen Herzogen zu Sachsen
und dem Fürstentum Bayreuth. Kretschmann behauptete,
der Markgraf habe aus Mangel an neuerem archivalischen
Material seine Forderungen nicht mit Nachdruck vertreten
können. Er, Kretschmann, verwahre die Beweisstücke; seine
staatsrechtlichen Grundsätze erlaubten deren richtige Deutung;
er allein könne den markgräflichen Ansprüchen zum
Siege verhelfen.? Da er in diesem Falle gyegen die
sächsischen Herzoge, die Nutritoren der Universität Jena,
arbeitete, schlug man in die von ihm gestellte Bedingung,
aus sächsischen in brandenburgische Dienste übernommen
zu werden, ein.? Seine Doktrinen waren von Bedeu-
tung; sie erleichterten die Begründung der Revindi-
kationen und erkämpften später auch die Zustimmung des
Ministeriums zu Hardenbergs Plänen wesentlich mit. Bei
diesen war die Verjährung ein wichtiger Punkt. Da
die subtilsten Juristen des 18, Jahrhunderts bei Umgrenzung
I. 1780.
2. Bericht Wipprechts vom 18. Juli 1792. — Bericht der Bay-
reuther Regierung über 4 Dörfer (Ref, Kretschmann) d. d. Bayreuth
21. Febr. 1793; R. 44 C. 360.
3. Bericht Wipprechts an Hard, d. d. Bayreuth 1, Aug. 1792,
Hard. an Kretschmann d, d. Bayreuth 2, Aug. 1702: ebda.