Nach erstatteter Anzeige beim Stadtmagistrate ent.
sandte dieser am 8. Mai 1862 zur Besichtigung des
Platzes eine Kommission, welche erklärte, dass in sanitäts
„olizeilicher Hinsicht nichts zu erinnern sei, da der Platz
von allen Seiten frei liege, die Umgebung aus lauter Acker.
feldern bestehe und die hie und da gegen Osten zerstreuten
Wohnhäuser und Oekonomie-Gebäude sich in einer Ent-
fernung von mindestens 700 Fuss befinden. Hinzugefügt
wurde jedoch, dass, da bereits mehrere in der Nähe
befindliche Plätze als Bauplätze erworben wurden, es not-
wendig sein wird, den Adjacenten Gelegenheit zur Wahrung
;hrer Rechte zu geben. In ähnlichem ‘Sinne lautete das
Gutachten des Polizeiarztes Dr. Küttlinger. Demgemäss
arschien auch im Amts- und Intelligenzblatte vom 25. Mai
1862 eine Bekanntmachung, dass alle diejenigen, welche
zegen die von der israelitischen Kultusgemeinde beab
sichtigte Anlegung eines Begräbnisplatzes hinter dem
sogenannten. Bleiweissgarten Einwendungen zu erheben
gedenken, mit solchen innerhalb ı4 Tagen hervorzutreten
haben.
Diese Einwendungen liessen nicht auf sich warten
Der Vertreter des Industrie- und Kulturvereins und vier
andere Bürger erhoben in einer gemeinsamen Eingabe an
den Magistrat Einspruch gegen die Absicht der israelitischen
Kultusgemeinde mit der Motivierung, dass sie in der Nähe
des ‚anzulegenden Friedhofes Wohn- oder Fabrikgebäude
zu errichten gedenken, dass die immer zunehmende Ver-
grösserung der Stadt besonders nach der Richtung von
Fürth in Betracht zu ziehen sei, zumal die eben im Bau
begriffene Würzburger Bahn zu Ansiedelungen in dieser
Gegend veranlasse, ferner eigne sich aus sanitären Gründen
die nördliche oder die nordwestliche Seite eher als die
5stliche zur Anlegung von Friedhöfen. Auch das Kollegium