Volltext: Die israelitische Kultusgemeinde Nürnberg

Nach erstatteter Anzeige beim Stadtmagistrate ent. 
sandte dieser am 8. Mai 1862 zur Besichtigung des 
Platzes eine Kommission, welche erklärte, dass in sanitäts 
„olizeilicher Hinsicht nichts zu erinnern sei, da der Platz 
von allen Seiten frei liege, die Umgebung aus lauter Acker. 
feldern bestehe und die hie und da gegen Osten zerstreuten 
Wohnhäuser und Oekonomie-Gebäude sich in einer Ent- 
fernung von mindestens 700 Fuss befinden. Hinzugefügt 
wurde jedoch, dass, da bereits mehrere in der Nähe 
befindliche Plätze als Bauplätze erworben wurden, es not- 
wendig sein wird, den Adjacenten Gelegenheit zur Wahrung 
;hrer Rechte zu geben. In ähnlichem ‘Sinne lautete das 
Gutachten des Polizeiarztes Dr. Küttlinger. Demgemäss 
arschien auch im Amts- und Intelligenzblatte vom 25. Mai 
1862 eine Bekanntmachung, dass alle diejenigen, welche 
zegen die von der israelitischen Kultusgemeinde beab 
sichtigte Anlegung eines Begräbnisplatzes hinter dem 
sogenannten. Bleiweissgarten Einwendungen zu erheben 
gedenken, mit solchen innerhalb ı4 Tagen hervorzutreten 
haben. 
Diese Einwendungen liessen nicht auf sich warten 
Der Vertreter des Industrie- und Kulturvereins und vier 
andere Bürger erhoben in einer gemeinsamen Eingabe an 
den Magistrat Einspruch gegen die Absicht der israelitischen 
Kultusgemeinde mit der Motivierung, dass sie in der Nähe 
des ‚anzulegenden Friedhofes Wohn- oder Fabrikgebäude 
zu errichten gedenken, dass die immer zunehmende Ver- 
grösserung der Stadt besonders nach der Richtung von 
Fürth in Betracht zu ziehen sei, zumal die eben im Bau 
begriffene Würzburger Bahn zu Ansiedelungen in dieser 
Gegend veranlasse, ferner eigne sich aus sanitären Gründen 
die nördliche oder die nordwestliche Seite eher als die 
5stliche zur Anlegung von Friedhöfen. Auch das Kollegium
	        
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