IV. Die israelitische Kultusgemeinde.
ı) Die provisorische Vorstandschaft.
Somit war die israelitische Kultusgemeinde Nürnberg
-onstituiert und es galt nun zunächst ein neues Gemeinde-
statut zu schaffen. Erst auf Grund desselben konnte die
Wahl der Gemeindevertreter vorgenommen werden. In
einer Generalversammlung vom 23. März 1862 wurde der
bisherige Ausschuss mit der Abfassung neuer Statuten
betraut und bis zu: deren Genehmigung als provisorischer
Kultus-Gemeindeausschuss bestellt, Dieses Interregnum
dauerte über zwei Jahre, bis der nun beginnende Kampf
um die Statuten ausgefochten war. In der Generalver.
sammlung vom 3. Mai 1862 legte der Ausschuss den
Statutenentwurf vor,!) der mit einigen Modifikationen in
Betreff der Kompetenzen des Rabbiners, der Administration
und des Gemeindeausschusses angenommen wurde. Die
Kreisregierung, der die Statuten vorgelegt wurden, erhob
einige Ausstellungen, ebenso die Lokal-Schulkommission
bezüglich der Anstellungsweise des Lehrers. Die hierüber
1) Derselbe wurde, wie eine bei den Akten befindliche Ein-
Jadung besagt, von den Ausschussmitgliedern am ı. Mai 1862 im
Hause des Advokaten Wolf Frankenburger beraten, der woh:
einen Hauptanteil an der Abfassung der Statuten hat. Rand
bemerkungen von seiner Hand finden sich auf dem Statutenentwurfe.
Frankenburger fungierte während der Zeit des »israelitischen
Religionsvereins« bis zu seinem Eintritte in die Vorstandschaft der
israelitischen Kultusgemeinde als Schriftführer bei den Generalveı
sammlungen und war wohl der spiritus rector während dieser ganzen
Epoche.