Volltext: Die israelitische Kultusgemeinde Nürnberg

IV. Die israelitische Kultusgemeinde. 
ı) Die provisorische Vorstandschaft. 
Somit war die israelitische Kultusgemeinde Nürnberg 
-onstituiert und es galt nun zunächst ein neues Gemeinde- 
statut zu schaffen. Erst auf Grund desselben konnte die 
Wahl der Gemeindevertreter vorgenommen werden. In 
einer Generalversammlung vom 23. März 1862 wurde der 
bisherige Ausschuss mit der Abfassung neuer Statuten 
betraut und bis zu: deren Genehmigung als provisorischer 
Kultus-Gemeindeausschuss bestellt, Dieses Interregnum 
dauerte über zwei Jahre, bis der nun beginnende Kampf 
um die Statuten ausgefochten war. In der Generalver. 
sammlung vom 3. Mai 1862 legte der Ausschuss den 
Statutenentwurf vor,!) der mit einigen Modifikationen in 
Betreff der Kompetenzen des Rabbiners, der Administration 
und des Gemeindeausschusses angenommen wurde. Die 
Kreisregierung, der die Statuten vorgelegt wurden, erhob 
einige Ausstellungen, ebenso die Lokal-Schulkommission 
bezüglich der Anstellungsweise des Lehrers. Die hierüber 
1) Derselbe wurde, wie eine bei den Akten befindliche Ein- 
Jadung besagt, von den Ausschussmitgliedern am ı. Mai 1862 im 
Hause des Advokaten Wolf Frankenburger beraten, der woh: 
einen Hauptanteil an der Abfassung der Statuten hat. Rand 
bemerkungen von seiner Hand finden sich auf dem Statutenentwurfe. 
Frankenburger fungierte während der Zeit des »israelitischen 
Religionsvereins« bis zu seinem Eintritte in die Vorstandschaft der 
israelitischen Kultusgemeinde als Schriftführer bei den Generalveı 
sammlungen und war wohl der spiritus rector während dieser ganzen 
Epoche.
	        
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