Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

Vierter Abschnitt. Die Entwicklung des Stadthaushaltes. 873 
Gerichts zu Wöhrd schliefst sich herkömmlichermafsen ein solennes Mahl 
an, das der Richter den Ratsdeputierten ausrichtet, um es hinterher der 
Losungstube unter den Gerichtsunkosten zu verrechnen. Kurz ,; wo eine 
Kommission in Thätigkeit tritt, wo eine kollegiale Erledigung der Ge- 
schäfte nötig wird, oder wo sich sonst irgendwie ein Vorwand zu einem 
Umtrunk auf gemeinsame Kosten finden läfst, da versäumt man es nicht, 
sich in ausgiebigster Weise für Rechnung der Stadt gütlich zu thun. So 
weit sich das aus den Registern und Rechnungsbelegen erkennen lälst, 
erreichen die hierdurch verursachten Ausgaben gerade wie die Besoldungen 
ihren Höhepunkt im ersten Jahrzehnt des Dreifsigjährigen Krieges, dann 
fangen sie langsam an zu fallen, bis es um die Mitte des achtzehnten 
Jahrhunderts gelingt, sie anscheinend ganz zu unterdrücken. 
Wesentliche Ersparungen werden seit dem Dreifsigjährigen Kriege 
bei den Ausgaben für die Bürgerwehr erzielt. Sie sinken vom Anfang 
des siebzehnten bis zur Mitte des achtzehnten Jahrhunderts auf etwa den 
sechsten Teil ihres anfänglichen Silberwertes herab. Eine Verminderung 
der Militärlast hat dies jedoch nicht zu bedeuten, denn was die Stadt er- 
spart, muls der einzelne Bürger bezahlen, der jetzt den regelmäfsigen 
Garnisonwachtdienst auf eigene Kosten, sei es persönlich oder durch einen 
Stellvertreter, zu versehen hat. 
Was endlich den durch die Rechtspflege bedingten Geldaufwand an- 
betrifft, so betrug er, auf Konventionsgulden vom Jahre 1761 zurückgeführt. 
1600 ! 1648 | 1699 1749 | 1794 
für das Gerichtspersonal ......1 3300 7 600 5 600 6 500 6 500 
„u Gefängniswesen.......fl 5400 ! 4100 5 800 3800 | 6300 
im ganzenfi| 8700 | 11700 | 11400 | 10300 | 12800 
WESEN ER 
Ihrem Silberwerte nach verdoppeln sich also die Ausgaben für das Ge- 
richtspersonal in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts und zwar, wie wir 
hinzufügen können, zum Teil infolge der Neueinrichtung eines Appellations- 
gerichtes, zum Teil aber auch infolge vermehrter Gehaltszahlungen für die 
bereits bestehenden Behörden. Seit dem Ende des Dreifsigjährigen Krieges 
gehen sie um mehr als ein Viertel zurück, steigen in der ersten Hälfte 
des achtzehnten Jahrhunderts wieder etwas, und werden in seiner zweiten 
Hälfte stabil. Die Unkosten der Gefängnisverwaltung bewegen sich zu An- 
fang und zu Ende des siebzehnten Jahrhunderts so ziemlich auf der 
gleichen Höhe, dazwischen ist ein Rückgang zu verzeichnen, der sich um 
die Mitte des folgenden Jahrhunderts in verstärktem Mafse wiederholt, 
dem dann aber eine bemerkenswerte Steigerung folgt, die nicht weniger 
als 66 Prozent des Betrages von 1749 ausmacht.
	        
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