Vierter Abschnitt. Die Entwicklung des Stadthaushaltes. 873
Gerichts zu Wöhrd schliefst sich herkömmlichermafsen ein solennes Mahl
an, das der Richter den Ratsdeputierten ausrichtet, um es hinterher der
Losungstube unter den Gerichtsunkosten zu verrechnen. Kurz ,; wo eine
Kommission in Thätigkeit tritt, wo eine kollegiale Erledigung der Ge-
schäfte nötig wird, oder wo sich sonst irgendwie ein Vorwand zu einem
Umtrunk auf gemeinsame Kosten finden läfst, da versäumt man es nicht,
sich in ausgiebigster Weise für Rechnung der Stadt gütlich zu thun. So
weit sich das aus den Registern und Rechnungsbelegen erkennen lälst,
erreichen die hierdurch verursachten Ausgaben gerade wie die Besoldungen
ihren Höhepunkt im ersten Jahrzehnt des Dreifsigjährigen Krieges, dann
fangen sie langsam an zu fallen, bis es um die Mitte des achtzehnten
Jahrhunderts gelingt, sie anscheinend ganz zu unterdrücken.
Wesentliche Ersparungen werden seit dem Dreifsigjährigen Kriege
bei den Ausgaben für die Bürgerwehr erzielt. Sie sinken vom Anfang
des siebzehnten bis zur Mitte des achtzehnten Jahrhunderts auf etwa den
sechsten Teil ihres anfänglichen Silberwertes herab. Eine Verminderung
der Militärlast hat dies jedoch nicht zu bedeuten, denn was die Stadt er-
spart, muls der einzelne Bürger bezahlen, der jetzt den regelmäfsigen
Garnisonwachtdienst auf eigene Kosten, sei es persönlich oder durch einen
Stellvertreter, zu versehen hat.
Was endlich den durch die Rechtspflege bedingten Geldaufwand an-
betrifft, so betrug er, auf Konventionsgulden vom Jahre 1761 zurückgeführt.
1600 ! 1648 | 1699 1749 | 1794
für das Gerichtspersonal ......1 3300 7 600 5 600 6 500 6 500
„u Gefängniswesen.......fl 5400 ! 4100 5 800 3800 | 6300
im ganzenfi| 8700 | 11700 | 11400 | 10300 | 12800
WESEN ER
Ihrem Silberwerte nach verdoppeln sich also die Ausgaben für das Ge-
richtspersonal in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts und zwar, wie wir
hinzufügen können, zum Teil infolge der Neueinrichtung eines Appellations-
gerichtes, zum Teil aber auch infolge vermehrter Gehaltszahlungen für die
bereits bestehenden Behörden. Seit dem Ende des Dreifsigjährigen Krieges
gehen sie um mehr als ein Viertel zurück, steigen in der ersten Hälfte
des achtzehnten Jahrhunderts wieder etwas, und werden in seiner zweiten
Hälfte stabil. Die Unkosten der Gefängnisverwaltung bewegen sich zu An-
fang und zu Ende des siebzehnten Jahrhunderts so ziemlich auf der
gleichen Höhe, dazwischen ist ein Rückgang zu verzeichnen, der sich um
die Mitte des folgenden Jahrhunderts in verstärktem Mafse wiederholt,
dem dann aber eine bemerkenswerte Steigerung folgt, die nicht weniger
als 66 Prozent des Betrages von 1749 ausmacht.