Objekt: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

—X iu 
—— 
ließe ih 
zen die in 
— 
—X 
mden, hatten 
iden. Seinen 
— 
dem besten 
— 
nen cbbeuh 
auphemin die 
lhurg wurhn, 
hm mit dieln 
c(hicdenheitn 
eswegs alleit 
adem in den 
„der jih j 
cheint hirb 
üicht aublieh, 
hahen. die 
qung die si— 
htend ist die 
Fteund vor 
harabktereigen⸗ 
wozu noch ein 
— 
er Beliebtheit 
ersten dahren 
lhst schreihth 
ich daß man 
therget Vahe 
üsen glatht. 
—XR 
— 
ch Jtalien 
heotg, dreen 
mgf G.d. Ghl 
— 651 — 
gehen und dort den Doktorgrad zu erwerben, womit eine Neuaufnahme 
in den Rat für alle Zeit unmöglich geworden wäre, da ja, wie wir 
wissen, kein Doktor im Rat sitzen durfte. Als er sich dann 18505 
wieder bestimmen ließ, von neuem in den Rat einzutreten, — weil 
man einen so hervorragenden Mann doch nicht gerne feiern lassen 
wollte — wurde er nicht zum Bürgermeister, sondern nur zu einem der 
weniger beschäftigten alten Genannten gewählt, die man nur ausnahms⸗ 
weise mit Kommissionen zu betrauen pflegte. Allein die alten Differenzen 
blieben nicht aus. Und wie viel auch davon auf Rechnung der Bos— 
heit und Mißgunst einiger seiner Widersacher, zumal des später so 
schmählich zu Fall gekommenen Anton Tetzel (seit 1507 zweiter Lo— 
sunger), zu setzen ist, die Stimmung im Rate muß doch eine vor—⸗ 
herrschend unfreundliche gegen Pirkheimer gewesen sein. Wie hätte es 
sonst dahin kommen können, daß der berühmte Mann im August des 
Jahres 1511 vor die älteren Herren geladen wurde, wo ihm der da— 
mals regierende Bürgermeister Vorstellungen darüber machte, daß er 
in vier Punkten seine Pflicht verletzt hätte. Pirkheimer verteidigte 
sich dagegen erst mündlich, dann schriftlich in einer besonderen Eingabe 
an den Rat. Was die erste Beschuldigung anbeträfe, daß er, wenn er nicht 
in den Rat komme, sein Zeichen nicht heraufschicke,“) mit anderen 
Worten also die Staatskasse betrüge, so leugnete er rundweg, sich einer 
solchen ehrvergessenen Handlung schuldig gemacht zu haben und berief 
sich für die Wahrheit seiner Behauptung auf die Aussagen seiner 
Knechte, die er mit den Zeichen ins Rathaus geschickt hätte. Der 
zweite Vorwurf, daß er oft in die Frage dreinrede und dadurch den 
Vortragenden irre mache, träfe ihn nicht, denn es sei seine Pflicht, wo 
die Sache es erfordere, zu reden und nicht stille zu sitzen. Drittens 
beschuldige man ihn, daß er „des Rats nicht auswarte“, sondern viel 
außer und auf dem Rathaus spazieren gehe. Wenn das wirklich der 
Fall gewesen sein sollte, was er doch nur für einige wenige Male 
zugeben könne, so wäre ihm dies nicht zu verargen, denn es sei män⸗ 
niglich bekannt, daß er im Rat zu nichts mehr gebraucht werde und 
während der Sitzungen immer wie ein Stock dasitzen müsse. Schließ— 
lich sei ihm das ja ganz recht, denn er habe lieber Ruhe, als Mühe 
und Arbeit, aber undankbar sei es doch an ihm gehandelt, da er der 
Stadt früher in so vielen Händeln mit Hintansetzung seines eigenen 
Nutzens treulich gedient habe. Aber man neide ihm die Ehre, die 
ihm daraus erwachsen, das sei der Grund, weshalb er sich jetzt ver— 
antworten müsse. Was endlich den vierten Anklagepunkt beträfe, daß 
er advociere, was sich für einen Ratsherrn nicht schicken sollte, so 
ATAᷓg. oben S. 267.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.