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gehen und dort den Doktorgrad zu erwerben, womit eine Neuaufnahme
in den Rat für alle Zeit unmöglich geworden wäre, da ja, wie wir
wissen, kein Doktor im Rat sitzen durfte. Als er sich dann 18505
wieder bestimmen ließ, von neuem in den Rat einzutreten, — weil
man einen so hervorragenden Mann doch nicht gerne feiern lassen
wollte — wurde er nicht zum Bürgermeister, sondern nur zu einem der
weniger beschäftigten alten Genannten gewählt, die man nur ausnahms⸗
weise mit Kommissionen zu betrauen pflegte. Allein die alten Differenzen
blieben nicht aus. Und wie viel auch davon auf Rechnung der Bos—
heit und Mißgunst einiger seiner Widersacher, zumal des später so
schmählich zu Fall gekommenen Anton Tetzel (seit 1507 zweiter Lo—
sunger), zu setzen ist, die Stimmung im Rate muß doch eine vor—⸗
herrschend unfreundliche gegen Pirkheimer gewesen sein. Wie hätte es
sonst dahin kommen können, daß der berühmte Mann im August des
Jahres 1511 vor die älteren Herren geladen wurde, wo ihm der da—
mals regierende Bürgermeister Vorstellungen darüber machte, daß er
in vier Punkten seine Pflicht verletzt hätte. Pirkheimer verteidigte
sich dagegen erst mündlich, dann schriftlich in einer besonderen Eingabe
an den Rat. Was die erste Beschuldigung anbeträfe, daß er, wenn er nicht
in den Rat komme, sein Zeichen nicht heraufschicke,“) mit anderen
Worten also die Staatskasse betrüge, so leugnete er rundweg, sich einer
solchen ehrvergessenen Handlung schuldig gemacht zu haben und berief
sich für die Wahrheit seiner Behauptung auf die Aussagen seiner
Knechte, die er mit den Zeichen ins Rathaus geschickt hätte. Der
zweite Vorwurf, daß er oft in die Frage dreinrede und dadurch den
Vortragenden irre mache, träfe ihn nicht, denn es sei seine Pflicht, wo
die Sache es erfordere, zu reden und nicht stille zu sitzen. Drittens
beschuldige man ihn, daß er „des Rats nicht auswarte“, sondern viel
außer und auf dem Rathaus spazieren gehe. Wenn das wirklich der
Fall gewesen sein sollte, was er doch nur für einige wenige Male
zugeben könne, so wäre ihm dies nicht zu verargen, denn es sei män⸗
niglich bekannt, daß er im Rat zu nichts mehr gebraucht werde und
während der Sitzungen immer wie ein Stock dasitzen müsse. Schließ—
lich sei ihm das ja ganz recht, denn er habe lieber Ruhe, als Mühe
und Arbeit, aber undankbar sei es doch an ihm gehandelt, da er der
Stadt früher in so vielen Händeln mit Hintansetzung seines eigenen
Nutzens treulich gedient habe. Aber man neide ihm die Ehre, die
ihm daraus erwachsen, das sei der Grund, weshalb er sich jetzt ver—
antworten müsse. Was endlich den vierten Anklagepunkt beträfe, daß
er advociere, was sich für einen Ratsherrn nicht schicken sollte, so
ATAᷓg. oben S. 267.