Full text: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

(64 Sechster Teil. Ergebnisse und Entwicklung von 1377 bis 1794. 
Fa 
B. Erläuterungen zu Tafel V bis VIIL. 
Tafel V. Während in den Registern des ausgehenden vierzehnten Jahrhunderts 
die nicht ausdrücklich gebuchten Einnahmen beim Rechnungsabschlufs stillschweigend 
in die Summe des Einnehmens einbezogen sind, ist dies in der Folge nur noch in 
R1406 der Fall. In den übrigen Registern sind bis einschliefslich R1428 die Ein- 
nahmen aus dem Agiogewinn in dem am Ende einer jeden Rechnungsperiode fest- 
gestellten Sollbestand überhaupt nicht berücksichtigt. Dagegen wird neben diesem 
jedesmal auch noch der Istbestand festgestellt, um als „Summa des Rechenbriefs‘“ 
auf die Rechnung der angehenden Finanzperiode vorgetragen zu werden. Der un- 
zebuchte Agiogewinn kommt somit in dem Überschufs des Istbestandes über den Soll- 
gestand zum Ausdruck, ebenso wie ein etwaiger Agioverlust, der in den zwanziger 
Jahren mehrfach zu beobachten ist, sich in einem Zurückbleiben des Istbestandes 
verrät. In R21 ist in gleicher Weise auch die Losung verrechnet. Doch steht dieser 
Fall einzig da; denn R27 berücksichtigt sie wieder wie die Register des vierzehnten 
Jahrhunderts in der Summe des Einnehmens, und in der Folge wird sie gleich allen 
ibrigen Einnahmen gebucht. Seit 1430 wird der Agiogewinn und -verlust auf den 
\giofond verrechnet. Diesen Inkonsequenzen tragen wir in der Weise Rechnung, dafs 
wir in Rubrik e die nichtgebuchten, aber am Schlusse der Rechnung in der Summa 
les Einnehmens oder im Sollbestande berücksichtigten Einnahmen neben die 
Summe der ordnungsmäfsig gebuchten setzen, während wir in Rubrik i die Differenzen 
aotieren, die sich am Schlusse einer jeden Finanzperiode aus dem rechnungsmäfsigen 
Sollbestand und dem auf die neue Rechnung vorgetragenen Istbestand ergiebt. 
Für R28 haben wir den im Original fehlenden Rechnungsabschlufs durch Addition 
ler einzelnen Registerposten ergänzt und die hierdurch gewonnenen Zahlen durch 
legende Schrift gekennzeichnet. Dasselbe gilt von der Summe der gebuchten Ein- 
nahmen. in R6 und R27. Die Berechnung der ungebuchten Einnahmen für R27 
stammt von Hegel (Chron. I. 283). Die Lücken zum Jahre 1413 erklären sich aus der 
anvollständigen Überlieferung des betreffenden. Registers. — Um die Wirkung des 
Überganges von den willkürlich bestimmten zu den jährlichen Rechnungsperioden 
Jeutlich hervortreten zu lassen, geben wir in Rubrik a die Zahl der Tage an, welche 
jedes einzelne Register umfa[fst. 
Tafel VI bis VIII. Von unserm Grundsatz, nur die Einnahmen aus Anleihen 
and die Ausgaben für Schuldentilgung, soweit sie sich innerhalb ein und derselben 
Rechnungsperiode gegen einander ausgleichen, als scheinbare Einnahmen und Aus- 
zaben zu verrechnen, machen wir für R19 in Tafel VI und VII eine Ausnahme, indem 
wir hier auch die 10037 %, welche der Rat im Jahre 1419 für den Erwerb der Deutsch- 
herrenzinse verausgabte, und die durch den Weiterverkauf dieser Zinse an Nürnberger 
Dürger sofort wieder eingebracht wurden, gleichfalls den scheinbaren Ausgaben und 
Einnahmen zuweisen. Wir erreichen dadurch, dafs die Stabilität, welche gerade das 
Budget der Jahre 1418, 1419 und 1420 auszeichnet, deutlich hervortritt. Die Losung- 
einnahmen 1427 geben wir nach der Berechnung Hegels (Chron.I. 283). Seit 1427 
wird die Losung auch in dem Flecken Wöhrd erhoben. Später tritt noch Gostenhof 
hinzu. Wir lassen die Steuereingänge aus diesen beiden Orten, unerheblich wie sie 
sind, der Gleichmäfsigkeit halber hier wie in allen übrigen Tafeln unberücksichtigt. — 
[n Rubrik g ist bis R40 einschliefslich die im Register unter dem Titel UnaGELD ge- 
vuchte Einnahme notiert; R42 dagegen giebt die Summe der Titel UngzLD (12954 @%) 
und EımerGELD (9886 @%) wieder, denen R58 noch den Ertrag‘ des Titels UnGELD vom
	        
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