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Sechster Teil.
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Ergebnisse und Entwicklung des Stadthaushaltes
von 1377 bis 1794.
Erster Abschnitt.
Das Ergebnis der Finanzverwaltung von 1431 bis 1440.
$ 1. Der Zweck der öffentlichen Ausgaben,
Der Zweck der öffentlichen Ausgaben Nürnbergs in der Zeit von 1431
bis 1440 ergiebt sich aus den Titeln und Abschnitten, in denen wir sie
am Schluls des vorhergehenden Teiles zusammengestellt haben. Mafsgebend
für diese Zusammenstellung waren die in den Originalrechnungen ent-
haltenen Zweckbestimmungen. Diese weisen aber zum grofsen Teil nur
auf die ganz individuellen Bedürfnisse der damaligen nürnbergischen
Stadthaushaltung zurück, nicht aber auf die hinter diesen liegenden
generellen der politischen Verwaltungskörper im allgemeinen. Sie lassen
daher vielfach die Beziehung zu den uns geläufigen Begriffen und Vor-
stellungen vermissen.
So bedarf gleich der im ersten Abschnitt enthaltene Titel „Ausgaben
für die allgemeine Verwaltung“ einer näheren Erläuterung; denn wenn es
auch wohl als selbstverständlich gelten darf, dafs ein Verwaltungskörper,
um überhaupt lebensfähig zu werden, gewisser centraler Organe nicht
entraten kann, und dafs der Unterhalt dieser Organe materielle Auf-
wendungen nötig macht, so ist doch die Grenzlinie, welche die „allgemeinen“
Verwaltungsbedürfnisse von den „besonderen“ scheidet, eine sehr unsichere
und schwankende. Für unsere Darstellung ist zu beachten, dafs wir unter
den Ausgaben für die Ämter der allgemeinen Verwaltung notgedrungen
auch die Ausgaben für die Losunger und die Losungstube verrechnet
haben, obwohl beide vielleicht mit ganz demselben Rechte als ein Glied
der Finanzverwaltung in Anspruch genommen werden könnten. Wenn