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IL SDüngerhof,
1. Die möglichft rafche und fidhere Befeitigung aller Abfallftoffe der Schlacht=
Hallen fomwohl mie der Ställe aus dem Schlachthofe ift ein Gebot der Reinlichkeit.
Infolge deffen ijt die Cinrihtung offener Dunggruben Ddortfelbfit als unzuläffig
zu bezeichnen und Darauf zu Halten, daß alle Düngerftoffe, foferne ihre rafche
Befeitigung nicht anderweit geregelt {ft, an einen Sammelort gebracht werden
müffen, von wo fie fofort in georbneter Weife abzufahren find.
2. Bei Befichtigung der norddeutfhen SchlachthHöfe wurde die Neberzeugung
geidonnen, daß die Schlachthöfe je {MHneller und vollftändiger der Inhalt der
Wanıpen, Därme u. f. w. aus denfelben entfernt werden fann, um 1{o weniger
von üblen Gerüchen, Fliegen u. f. w. hHeingefucht und beläftigt werden und daß
je befjer die Maßregeln zur rafhen Befeitigung diefer Düngerftoffe find, umfjo-
weniger ein fhädblidher Sinfluß auf das gefchlachtete Fleifch fich zeigt. AIS die
befte Methode hiezu, hat fich die Wegichaffung des Wampeninhaltes und der fon:
tigen 2bfallftoffe mittelft fahrbarer, möglichft gut verfchließbarer eiferner Käften:
mägen erwiefen und i{t deshalb dieje Sinrichtnng auch für den Hiefiaen Schlacht:
90of vorzuichlagen.
Auf den Düngerhof find unter allen Umftänden zu verbringen: der Inhalt
der Baucheingeweide aller gefchlachteten Tiere, das Blut, welches nicht als
Nahrung oder zur technifhen Verwendung aus dem Schlachthofe gefhafft wird,
"owie alle jonft bei der Schlachtung fih ergebenden Mbfälle. Diefjem Bedürfnis
znt]prechend, genligt eS, wenn 6 jolche Düngerwägen befchafft werden, wovon ftet3
drei im Dingerhofe zur Aufnahme des Düngers aufzuftellen und täalich, oder
auch früher nad) Bedarf, zu erneuern find.
Die Zahl der Wägen ift faum 3u Hoch gegriffen; in Wiesbaden find 6,
in München 10 Wägen diejer Art in Gebrauch. Neberall ijt der Düngeranfall
Jerpachtet; in mandhen Städten mußten die Pächter fogar die Wägen ftellen, was
indeffen nicht zu empfehlen ift. In Leipzig fol das DüngerhausS fo angelegt
werben, daß in basfelbe hinein die Gijenbahnwägen gefahren werden können, auf
welche der Dünger dirveft von den Meßgern gefchlittet wird. Diefe Anordnung
ampfichlt fi — ihre tednifche Muzsführbarfeit vorausSgefebt — nur da, wo die
geregelte Verfrachtung gewährleiftet ift. Für Iürnberg befteht diefe Ausficht zur
Beit nicht -und e3 ift {ogar die Möglichkeit im Auge zu behakten, daß die Ver:
achtung, wie e3 aud) in Miinchen der Fall war, ein negatives RKefnltat Liefert.
In diefem Falle müßte eben, da e3 unzuläffig ft, die fFraglidhen Abfallitoffe
längere Beit im Schladthofe zu belafjen, die geregelte Abfuhr durch finanzielle
Opfer der Gemeinde herbeigeführt werden. In Ddiefer Richtung ift jedenfall® anı
Wenigften zu befürchten, wenn die Gemeinde durh AnfhHaffung der Abfuhrwägen
und, wie fonjt inımer es möglich ift, die Mebernahme der Diüngerabfuhr erleichtert.
Bei Cinrihtung der ganzen Ynlage ift unter allen Umftänden auf Vergrößerung
yes Betriebs und auch auf die Mtüglichfeit der Verfrachtung des Diünaer3s durch
»ie Bahn MRückficht zu nehmen.
3. Der Aufftellungsraum für die Düngerwägen ift zu überwölben. Die
Dede diefes Gewölbes foll für jeden Aufftellungsplag eines WagenZ zwei {chlib=
artige Deffnungen erhalten, dırd welche der Wanıpeninhalt in die Wägen entleert
wird. Die Anbringung von Auffägen an Ddiefen Deffnungen wird für unzwed-
mäßig gehalten, weil die Entleerung der Wanıpen durch fie erfdhmwert wird. Sie Können
übrigen& jederzeit noch angebracht werden, Die obere Fläche der Decke foll platt, mit
MSphalt befeftigt, und mit einem gegen die Deffnungen 31 laufenden fhivachen Sefälle
verfehen jein, Die ganze Oberfläche foll mit einer gefchloffenen Halle überbaut werden,
velche mit einent aenliaend hohen 11Dd weiten Nentilationsichipt zu verfehen Ht.