Volltext: Die Nürnberger Bleistiftindustrie von ihren ersten Anfängen bis zur Gegenwart

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muss uns zuerst wunderbar erscheinen; doch finden wir 
leicht eine Erklärung dafür. Die Meister haben mit der 
Zeit eingesehen, welches Missverhältnis zwischen der 
äusseren Verfassung ihres Gewerbes und dessen eigent- 
Jichem gegenwärtigen Zustand besteht und auch den Punkt 
kennen gelernt, der die Änderung hervorgebracht hat, die 
Frage der zurückgelegten Lehrzeit. So mochten sie auch 
den Bestrebungen nicht abhold sein, deren Zweck war, 
wirklich wieder die frühere Lehrzeit zur Einführung zu 
bringen; wenn wieder Mangel an Arbeitern eintreten 
sollte, — für den Augenblick waren die Meister mit 
Arbeitskräften versehen — dann würde es doch stets 
Mittel und Wege geben, die neuen Bestimmungen zu um- 
yehen. 
5. Den Gesellen wird schliesslich ihre Widersetzlich- 
keit nochmals ernstlich vorgehalten und für den Wieder- 
holungsfall mit strengen Strafen gedroht, wie sie in den 
einschlägigen Reichs- und Kreisschlüssen festgesetzt sind; 
zu besserer Beherzigung dieser Ermahnungen wird ihnen 
dann noch 
6. ein Exemplar des fränkischen Kreisschlusses von 
1799 !) in ihre Lade gegeben, welcher bei der nächsten 
Zusammenkunft soll vorgelesen werden. 
So ist der Streit endlich beigelegt, das Rugsamt hat 
seinen Willen durchgesetzt und zugleich haben doch auch 
die Gesellen die Anerkennung als Korporation und bezüg- 
lich ihres andern Wunsches wenigstens eine Versicherung 
erhalten. Um indess die definitive Feststellung der obli- 
gatorischen dreijährigen Lehrzeit zu erreichen, bedarf es 
einer neuen Bitte der Gesellen, 4) die ebenfalls von Seite 
ler Geschworenen Unterstützung findet. 
1) Fränkischer Kreisschluss in Betreff der Handwerkermissbräuche 
and Aufstände der Gesellen. 1799. 
2) Rugsamts-Prot. 27. Aug. 1801. f. 607. 
3) Für Meister, die sich erst neu einzünften lassen und deren 
Arbeiter sollte das in Rede stehende Erfordernis wegfallen.
	        
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