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Einleitung.
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den das Nürnberger Geld in unserer Epoche gehabt hat, erfahren wir
dagegen aus ihnen noch nichts. Dieser Wert beruht in seiner Kaufkraft
und in dem durch sie bedingten Geldverbrauch des KEinzelhaushaltes.
Die Kaufkraft messen wir an den Preisen der elementarsten Lebens-
bedürfnisse, die in Nahrung, Kleidung und Wohnung begriffen sind. Der
Geldbedarf des Einzelhaushaltes, der sich in seinen Einnahmen und Aus-
gaben darstellt, ist unendlich verschieden und die Nachrichten über ihn
sind auch noch für das spätere Mittelalter dürftig genug. Wir werden
deshalb zufrieden sein müssen, wenn es uns gelingt, ihn an einigen typi
schen Beispielen anschaulich zu machen.
1. Preise der wichtigsten Lebensbedürfnisse.
Korn und Brot. Im Jahre 1420, das sich durch eine ganz aufser-
ordentliche Wohlfeilheit auszeichnete, kostete nach Burkhard Zinks An-
gabe zu Augsburg ein Schaff Roggen ein Pfund Denare.*) Das Augs-
burger Pfund Denare galt damals den dritten Teil eines ungarischen
Guldens, also nach Nürnberger Währung 9 £ oder 108 hln. Da das
Schaff nach heutigem Mafs 205.30 Liter enthielt, so kam der Hektoliter
Roggen im genannten Jahre zu Augsburg auf 52.6 hl oder 4 5hl zu
stehen. In Nürnberg wurde der Roggen nach Kornsümmern gehandelt,
die Hegels Angabe zufolge”) 1.43 bayrische Scheifel fafsten. Der bayrische
Scheffel ist gleich 222.4 Liter. ‘Der Nürnberger Kornsümmer enthält also
318 Liter oder rund 3.20 Hektoliter. /; Der Sümmer „Korn“, worunter vor-
nehmlich Roggen zu verstehen ist, wurde in Nürnberg in den Teuerungs-
jahren 1432, 1433 und 1434 mit 8°), 13%), 18°) und 23 44" bezahlt. ®)
Während der grofsen Teuerung 1437 stieg er Anfang Mai bis auf 28
und 30, und Ende September sogar auf 33 und 35 &°**"), um dann bis
zum Jahresschlufs wieder auf 27 bis 28 4%* zurückzugehen.®) 1439
galt er um den 2. Februar herum 7 (4*%, im Herbst nach der Ernte 5 9)
1441 wurde das als Gült an die Stadt entrichtete Getreide mit 4 &4** ver-
kauft 1%), und während des Krieges 1449/50 schwankte der Kornpreis
zwischen 9 und 10 &%* 11) Hiernach läfst sich folgende Preistafel für
Roggen aufstellen:
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art.
1) Augsburger Chron. II 130 und 436. 2) Chron. I. 256. 3) Chron. IV. 149
4) Chron. IL 23. 5) Chron. I. 889. 6) Chron. I. 390. 7) Chron. I. 398.
8) Chron. II. 29. 9) Chron. I. 403. 10) Nbg. KA. Jahresregister 1441.
11) Chron. I. 303f.