336 Vierter Teil. Die öffentlichen Einnahmen von 1431 bis 1440.
Auf diese Ergebnisse ist naturgemäfs die Unterscheidung von Rein-
ertrag und Rohertrag von wesentlichem Einflufs. Gerade auf sie wird
aber, wie schon bemerkt, in den Einnahmeregistern wenig Gewicht gelegt.
Unter ein- und demselben Titel werden die Einnahmen bald in brutto
und bald in netto gebucht und oft genug ist aus dem Wortlaut der
Einträge überhaupt nicht zu erkennen, welche von beiden Berechnungs-
arten der Buchung zu Grunde gelegt ist. Um dieses Chaos zu entwirren,
werden wir uns im folgenden bemühen, für jede Einnahmequelle zunächst
ainmal den feststellbaren Rohertrag zu ermitteln. Da aber dieser in
vielen Fällen hinter dem wirklichen noch mehr oder weniger zurückbleibt,
30 legen wir der Darstellung des Gesamtergebnisses nicht ihn, sondern
den Reinertrag zu Grunde, und verbinden zu diesem Zweck mit der Dar-
stellung der Einnahmen die Darstellung aller derjenigen Ausgaben, welche,
wie z. B. die Einnehmerbesoldungen der Finanzämter oder die Betriebs-
ankosten gewerblicher Unternehmungen, dazu dienen, den Finanzbedarf
herbeizuschaffen. Zu diesen Finanzausgaben, wie wir sie kurz be-
zeichnen. können, rechnen wir u. a. das Gehalt des Zinsmeisters, die Aus-
yaben für die Verwaltung des Reichswaldes und die „Liebung“, welche
Jen an der Einbringung der Losung beteiligten Unterbeamten au8s-
gezahlt wird. Nicht hierher gehört dagegen das Gehalt der Losunger,
des Losungschreibers und der Rechenherren; denn diese Beamten heben
Jas Geld nicht selbst ein, sondern übernehmen es von den Finanzämtern,
am es den allgemeinen Verwaltungszwecken der Stadt dienstbar zu machen.
Ebensowenig können als Finanzausgaben die Aufwendungen für solche
Beamte gelten, die sich wie der Richter und der Pfänder zwar auch mit
der Einbringung Öffentlicher Gelder zu befassen haben, ihrer Haupt-
bestimmung nach aber nicht als Einnehmer sondern als Organe der
Rechtspflege, der Polizei oder irgend eines anderen Verwaltungszweiges
fungieren.
Die Gruppen, in denen wir der Übersichtlichkeit wegen die HEin-
nahmen zusammenstellen, sind mit Rücksicht auf diese ın ihnen enthaltenen
Finanzausgaben nicht eigentlich als Einnahmetitel sondern eher als über-
schufsliefernde Titel zu bezeichnen. Dennoch vermeiden wir diesen Aus-
druck, weil es, wenn auch nicht oft, so doch gelegentlich vorkommt,
dafs eine solche Gruppe, statt mit einem Überschußs abzuschlielsen,
einen Zuschufs erfordert. Das ist z. B. bei den „Einnahmen auß dem
Reichswald“ 1439 der Fall, weil in diesem Jahre mehr Geld für Melio-
rationsarbeiten aufgewendet wird, als aus den Zinsen und Renten des
Waldes eingeht. Bei der Darstellung der Ausgaben der Stadt werden
wir auf diese Zuschüsse noch einmal im Zusammenhange zurückkommen