äl
wen“
We
Aranf
Shall
1a
che.
0 ey
Hit.
AO.
7UM
net
ürger
r die
1430
der
\mts-
; ge
120
]
Ag
SEM
Tito)
ger
‚DEN,
ıhef
unfe
TILL
ip}
It
TO «
LE
af
Dritter Abschnitt. Die Ausgabetitel. 319
übergehend angestellten heimlichen Knechte des Pfänders geleistet werden,
finden sich ohne weiteren Zusatz unter dem Titel „Pfänders heimliche
Knechte“ eingetragen.
24. Precium servitorum. Das Geld, das denjenigen Dienern der Stadt,
welche ihr Gehalt in Vierteljahrsraten beziehen, zu den vier Goldfasten
als Solar ausgezahlt wird, findet sich mit wenigen Ausnahmen unter dem
Titel „Precium Servitorum“ gebucht. Das Verfahren ist dabei ähnlich wie
das, welches wir unter dem Titel „Leibding“ kennen gelernt haben. Vor
jeder Goldfasten werden nämlich die Namen der Gehaltsempfänger, je
nachdem ihr Solar in Stadtwährungsgulden, in Landwährungsgulden oder
in „Münze“, d.h. in Pfunden neuer Heller zahlbar ist ,‚ in drei Klassen
getrennt unter dem angegebenen Titel in das Register eingetragen und
bei jedem die Höhe der fälligen Gehaltsrate vermerkt. Ein hinzugefügtes
„rec.“ zeigt an, dafs die Zahlung wirklich erfolgt ist.
25. Precium vergangen. Die Zahlungen, welche den Dienern der
Stadt für Gehaltsrückstände aus dem Vorjahre geleistet werden, finden
sich unter dem Titel „Precium vergangen“ gebucht.
26. Schenk Fürsten und Herren. Was fremden Fürsten und sonstigen
vornehmen Personen, welche die Stadt mit ihrem Besuche beehren, aufser
dem üblichen Ehrentrunk geschenkt wird, verrechnen die Losunger unter
dem Titel „Schenk Fürsten und Herren“.
27. Schöffengeld. Das Präsenzgeld, welches den Schöffen am
Bauerngericht zusteht, wird zu den vier Goldfasten vom Gerichtsschreiber
in der Losungstube erhoben und von den Losungern zu den Zahlungs-
terminen unter dem Titel „Schöffengeld“ gebucht.
28. Sold vergangen. Der Herrn Wigleis von Wolfstein, dem Titular
schultheilsen und vornehmsten Söldner der Stadt, gezahlte vierteljährliche
Sold wird in der Regel zu den vier Goldfasten unter dem Titel „Sold
vergangen“ gebucht. KEbenda befinden sich bisweilen auch nachträglich
erfolgte Soldzahlungen an den Fischer der Stadt und an einzelne Reitende
Söldner gebucht.
29. Stadtknechte. Das den Stadtknechten in fünf Raten, nämlich
zu Walpurgis und zu den vier Goldfasten ausgezahlte Gehalt wird zu
jedem Zahlungstermin in eine Summe zusammengezogen unter dem Titel
„Stadtknechte“ verrechnet.
30. Stipendiarili oder Stipendium et Scultetus. Der Monatssold der
Reitenden Söldner wird an jedem vierten Dienstag ausbezahlt und im Re-
gister unter dem Titel „Stipendiarli“ oder „Stipendium et Scultetus“ ge-
bucht. Zu diesem Zweck werden unmittelbar vor jedem Soldtermin die
Namen sämtlicher Söldner — an ihrer Spitze die mit mehreren Pferden