Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

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Dritter Abschnitt. Die Ausgabetitel. 319 
übergehend angestellten heimlichen Knechte des Pfänders geleistet werden, 
finden sich ohne weiteren Zusatz unter dem Titel „Pfänders heimliche 
Knechte“ eingetragen. 
24. Precium servitorum. Das Geld, das denjenigen Dienern der Stadt, 
welche ihr Gehalt in Vierteljahrsraten beziehen, zu den vier Goldfasten 
als Solar ausgezahlt wird, findet sich mit wenigen Ausnahmen unter dem 
Titel „Precium Servitorum“ gebucht. Das Verfahren ist dabei ähnlich wie 
das, welches wir unter dem Titel „Leibding“ kennen gelernt haben. Vor 
jeder Goldfasten werden nämlich die Namen der Gehaltsempfänger, je 
nachdem ihr Solar in Stadtwährungsgulden, in Landwährungsgulden oder 
in „Münze“, d.h. in Pfunden neuer Heller zahlbar ist ,‚ in drei Klassen 
getrennt unter dem angegebenen Titel in das Register eingetragen und 
bei jedem die Höhe der fälligen Gehaltsrate vermerkt. Ein hinzugefügtes 
„rec.“ zeigt an, dafs die Zahlung wirklich erfolgt ist. 
25. Precium vergangen. Die Zahlungen, welche den Dienern der 
Stadt für Gehaltsrückstände aus dem Vorjahre geleistet werden, finden 
sich unter dem Titel „Precium vergangen“ gebucht. 
26. Schenk Fürsten und Herren. Was fremden Fürsten und sonstigen 
vornehmen Personen, welche die Stadt mit ihrem Besuche beehren, aufser 
dem üblichen Ehrentrunk geschenkt wird, verrechnen die Losunger unter 
dem Titel „Schenk Fürsten und Herren“. 
27. Schöffengeld. Das Präsenzgeld, welches den Schöffen am 
Bauerngericht zusteht, wird zu den vier Goldfasten vom Gerichtsschreiber 
in der Losungstube erhoben und von den Losungern zu den Zahlungs- 
terminen unter dem Titel „Schöffengeld“ gebucht. 
28. Sold vergangen. Der Herrn Wigleis von Wolfstein, dem Titular 
schultheilsen und vornehmsten Söldner der Stadt, gezahlte vierteljährliche 
Sold wird in der Regel zu den vier Goldfasten unter dem Titel „Sold 
vergangen“ gebucht. KEbenda befinden sich bisweilen auch nachträglich 
erfolgte Soldzahlungen an den Fischer der Stadt und an einzelne Reitende 
Söldner gebucht. 
29. Stadtknechte. Das den Stadtknechten in fünf Raten, nämlich 
zu Walpurgis und zu den vier Goldfasten ausgezahlte Gehalt wird zu 
jedem Zahlungstermin in eine Summe zusammengezogen unter dem Titel 
„Stadtknechte“ verrechnet. 
30. Stipendiarili oder Stipendium et Scultetus. Der Monatssold der 
Reitenden Söldner wird an jedem vierten Dienstag ausbezahlt und im Re- 
gister unter dem Titel „Stipendiarli“ oder „Stipendium et Scultetus“ ge- 
bucht. Zu diesem Zweck werden unmittelbar vor jedem Soldtermin die 
Namen sämtlicher Söldner — an ihrer Spitze die mit mehreren Pferden
	        
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