Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

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Zweiter Abschnitt. Die Ämter der Kriegsverwaltung. 199 
$ 3. Die Stockmeister. 
Die während des Krieges 1449/50 gefangen genommenen feindlichen 
Reisigen wurden nicht „geschatzt“, d. h. sie wurden nicht gegen Lösegeld 
freigelassen, sondern bis zum Friedensschlufs in der Stadt zurückbehalten, 
wo sie auf ihren Eid hin in Bürgerquartieren wohnen durften. Für die 
Bauern dagegen, die man einbrachte, um sie zur Zahlung eines Lösegeldes 
zu zwingen, ist der nahe bei der Küche gelegene Turm ‚an der Pegnitz 
hinter St. Kathrein als Gefängnis eingerichtet. Dort ist das Ehepaar, 
welches die Turmwohnung inne hat, verpflichtet, ihnen das Essen aus der 
Küche zu holen und die Beschliefsung und Reinigung des Turms zu be- 
sorgen, wofür es vom Rat freie Kost und von jedem Gefangenen 12 x 
Schliefsgeld erhält. 
Die Oberaufsicht über das ganze Gefangenenwesen steht den beiden 
zu Beginn des Krieges ernannten Stockmeistern zu, deren Aufgabe es ist, 
das Geld, welches die Gefangenen für ihre Verpflegung zu bezahlen haben, 
einzuziehen, die Küchenrechnung zu begleichen, das Lösegeld zu verein- 
baren und beizutreiben, und das beigetriebene an die Empfangsberechtigten 
abzuführen. Das war ein aufserordentlich dornenvolles Amt. Schon die 
Einziehung des Kostgeldes stiefs häufig auf Schwierigkeiten, da sich so 
mancher Gefangene als gänzlich unbemittelt erwies. Um sich vor Verlust 
zu schützen, rechneten die Stockmeister daher den zahlungsfähigen Ge- 
fangenen für ein Morgenmahl, bestehend in einem halben Pfund Fleisch, 
einem halben Mafs Hirse und zwei Broten, und für eine ’Abendmahlzeit 
von einem halben Mafs Hirse und einem Brot zusammen 8 & an, obgleich 
die Küche ihnen die Speisen für genau die Hälfte dieses Betrages lieferte. 
Bei der Festsetzung des Lösegeldes kam es zunächst darauf an, sich zu- 
verlässige Auskunft über die Vermögensverhältnisse der zu schatzenden 
Bauern zu verschaffen. Auch das war keine leichte Aufgabe; denn oft 
genug mufsten zu diesem Zweck Boten in das Heimatsdorf des Betreffenden 
geschickt werden, um dort den Wert seiner liegenden Güter festzustellen. 
War aber das Lösegeld vereinbart, so war bis zu seiner Bezahlung in der 
Regel noch ein weiter Weg; denn die meisten Gefangenen stellten für 
ihre Schuld nürnbergische Bürger als Bürgen, und diese pflegten die 
Pflichten, die ihnen aus einer solchen Bürgschaft erwuchsen, ziemlich 
leicht zu nehmen, sodafs die Stockmeister einen besonderen Boten anstellen 
mufsten, der gegen freie Kost und ein Wochengeld von 30 % bei den 
Bürgen in der Stadt herumging, um sie zur Zahlung zu ermahnen. 
Wenn die Schatzung auf diese Weise endlich beigetrieben war, so blieb 
noch die letzte Schwierigkeit zu überwinden, nämlich das Geld in die
	        
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