Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

üter AUS dep 
Algen 
“N die ein 
iltuisse der 
"EQlerenden 
160 Finanz. 
' Was dem 
Ad welche 
N. 
ahnte Ay. 
stern noch 
N Wünscht, 
ZUVertrauen 
der ander 
“TgOW18sEm 
hnen habe, 
fg an die 
Ernennung 
"rauens he 
Verhand- 
einschnel- 
ınder oder 
u können, 
ıtig nichts 
1Aftskunde 
7 den 26 
schon um 
; die Ver 
ıg, wie es 
‚in Frage 
sdrücklich 
einen be 
nen sechs 
‚r Jüngere 
»rpflichtet, 
n scheint, 
ıtwortung 
erledigen, 
"ofsenden 
Erster Abschnitt. Die Ämter der allgemeinen Verwaltung. 97 
Entscheidung ausdrücklich überwiesen werden. Ihre bedeutsamste Wirk- 
samkeit entfalten sie, wie dies schon in der Entstehungsgeschichte des 
Kollegs begründet liegt, auf dem Gebiet der auswärtigen und der Finanz- 
politik. Darüber hinaus fällt ihnen aber auch noch die Aufgabe zu, den 
Regierenden Bürgermeister bei der Leitung der Verhandlungen im Rate 
zu unterstützen und den vornehmeren städtischen Dienern gegenüber, die 
an Ansehen oft nicht viel hinter den Ratsherren zurückstehen, Stadt und 
Rat in ihrer Eigenschaft als Dienstherr zu repräsentieren, indem sie die 
auf das Dienstverhältnis bezüglichen Verhandlungen führen und jedem die 
ihm nach Rang und Verdienst gebührende Ehre erweisen. Zwei von ihnen 
bekleiden, wie schon bemerkt, das Amt von Losungern; die fünf anderen 
fungieren bei der Rechnungslegung als Rechenherren. Aufser ihnen ist. 
wie gesagt, nur noch dem Losunger und dem Rechenherrn aus den Hand- 
werkern ein Einblick in die Lage des öffentlichen Vermögens gestattet. 
Andere Ratsmitglieder haben dazu nur ausnahmsweise Gelegenheit, wenn 
sie in Vertretung eines zufällig verhinderten Älteren Herrn zur Rechnung 
deputiert werden. Selbst der Regierende Bürgermeister, welcher bei der 
Rechnungslegung den Vorsitz führt, mufs jetzt stets ein Älterer Herr sein, 
zu welchem Zweck für die Frage, in der die Hauptabrechnung stattfinden 
soll, schon im voraus einer von ihnen zum Regierenden Bürgermeister 
designiert wird. Die oberste Finanzkontrolle befindet sich also, soweit 
die 26 Bürgermeister daran beteiligt sind, ganz in Händen der Älteren 
Herren. 
Als ihr geschäftsführendes Organ fungiert, um die Einheit im Stadt 
regiment zu wahren, der jeweilig regierende Ältere Bürgermeister, auch 
wenn er selbst die Würde eines Älteren Herrn nicht besitzt. Er empfängt 
und öffnet die an sie gerichteten Briefe, beruft die Älteren, so oft es ihm 
nötig erscheint, zu gemeinschaftlicher Beratung auf das Haus, rügt die 
ohne Entschuldigung Ausbleibenden oder Zuspätkommenden und leitet die 
Verhandlungen genau so wie in der Ratsversammlung. Liegt ein Bedürfnis 
dazu vor, so kann er im Einverständnis mit den Älteren auch andere 
Ratsmitglieder, später insbesondere die zehn Mitglieder des Ausschusses. 
welche nicht die Ältere-Herren-Würde besitzen, zu ihren Beratungen hin- 
zuziehen, sodafs die Sitzungen der Älteren Herren sich unter Umständen 
zu Sitzungen des Ausschusses erweitern. Daher umfafst denn auch das 
Protokoll, welches seit dem Jahre 1537 über die Verhandlungen der Älteren 
Herren geführt wurde*), nicht nur die von diesen, sondern auch die vom 
Ausschufs gepflogenen Beratungen. 
1) Aufbewahrt im Kreisarchiy zu Nürnberg. 
Sander, Nürnbere.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.