Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

1449 
ihre dem Rate N 
Kiki, 
& 
& 
! 
Erster Abschnitt. Die Ämter der allgemeinen Verwaltung. 89 
Eine besondere Vergütigung steht den Bürgermeistern für ihre Amts- 
thätigkeit nicht zu. Jedoch werden ihnen auf ihren Antrag die Bar- 
auslagen, die sie in Ausübung ihres Dienstes machen, aus der Stadt- 
kasse ersetzt. 
Zweites Kapitel. 
Die Sedentes und die Älteren Herren. 
S 1. Die Sedentes. 
"germeilster 
ch halten. 
(Geschäfte 
dem Flur 
füngeren 
n ıst und 
auch un 
eigenem 
. auf sich 
. der Be- 
Seit dem Ausgang des vierzehnten Jahrhunderts begegnen uns neben 
len Regierenden Bürgermeistern als geschäftsführende Organe des Rats 
‚Herren, die ob der Stadt Notdurft sitzen“, oder die — wie es auch wohl 
heifßst — „zu der Stadt Sachen, die zu handeln, gegeben sind“. Solche 
Ausschüsse werden, so oft es nötig erscheint, eingesetzt und je nach den 
Umständen mit mehr oder weniger weitgehenden Befugnissen ausgestattet. 
Das erste Beispiel dafür liegt uns aus dem Jahre 1390 vor. Damals be- 
auftragte der Rat laut einer Verordnung vom 25. Mai*) fünf der an- 
gesehensten Bürgermeister und einen Genannten aus den Handwerkern, 
zu Beginn einer jeden Frage zusammenzutreten und durch ein genau ge- 
regeltes Verfahren drei aus ihrer Mitte zu wählen, die während der be- 
reffenden Frage an den Tagen, an welchen kein Rat gehalten wurde, 
aämlich am Dienstag, Donnerstag und Samstag, je eine Stunde vor und 
zwei Stunden nach dem Mittagsmahle „ob der Notdurft der Stadt“ sitzen 
sollten. Wer das Bürgermeisteramt zu verwalten hatte, war für die Dauer 
seiner Frage von der Teilnahme an diesen Sitzungen befreit. So sollte 
as zunächst bis zum 11. November 1390 gehalten werden. 
Über die Amtsobliegenheiten der drei erfahren wir nichts. Aber wir 
hören in der Folge immer wieder von Herren, die ob der Stadt Notdurft 
sitzen, oder kurzweg von Sedentes; insbesondere werden in den zwanziger 
und dreifsiger Jahren des fünfzehnten Jahrhunderts drei „Sedentes cum 
durgimagistris“ erwähnt, die gleichfalls mit jeder Frage wechseln, sich 
aber nicht. wie die drei vom Jahre 1390 aus den angesehensten Ratsherren, 
sondern, wie es scheint, vornehmlich aus den Jüngeren Bürgermeistern er- 
yänzen und zusammen mit den beiden Regierenden Bürgermeistern unter dem 
Namen der „fünf Herren“ oder der „quinque“ ein ständiges Kollegium 
bildeten, das seine Sitzungen nach Tisch abhält und deshalb auch als das 
1) Gedruckt bei Siebenkees, Materialien III. 377.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.