Zweiter Teil.
Die Verwaltungsämter.
Einleitung.
Alle Beamten der Stadt stehen unmittelbar unter dem Rat. Daraus
folgt, dafs dem Nürnberger Ämterwesen die Gliederung in einander über-
oder untergeordnete Behörden fehlt, und damit entfällt auch für seine
Darstellung das formale Einteilungsprinzip, welches jede moderne Behörden-
organisation ihrem Beschreiber von selbst an die Hand giebt. Wir fassen
die nürnbergischen Verwaltungsämter, um eine bequeme Übersicht über
sie zu ermöglichen, in fünf grofse Gruppen zusammen, je nachdem sie uns
vorwiegend der allgemeinen Verwaltung, der Kriegsverwaltung, der Justiz-
verwaltung, der Polizei und Wohlfahrtspfiege, oder der Finanzverwaltung
zu dienen scheinen. Als sechste Gruppe schliefsen wir hieran das Bauamt
und die mit ihm verbundenen technischen Hilfsämter. Bisweilen scheint
freilich ein und dasselbe Amt je nach dem Gesichtspunkt, von dem man
as betrachtet, bald in die eine und bald in die andere dieser Gruppen zu
gehören. Die Magazinverwaltung z. B. dient ın Kriegszeiten der Ver-
proviantierung der Stadt und bildet somit einen Bestandteil des Kriegs-
wesens. Bei Miksernten hingegen wird sie zu einem Organ der Wohl-
fahrtspflege, indem sie die Getreidepreise regulieren hilft, und schlielfslich
spielt sie auch dank ihrer Kornverkäufe als Finanzbehörde keine unwichtige
Rolle. Nicht viel anders steht es mit den berittenen Söldnern der Stadt,
die zugleich der allgemeinen Verwaltung, der Kriegs-, der Polizei- und
der Justizverwaltung dienen. In diesen und ähnlichen Fällen bleibt nichts
übrig, als das Amt nach subjektivem Ermessen da einzureihen, wo die
eigenartige Bedeutung, die ihm im Rahmen der Gesamtverwaltung zu:
kommt, sich. am anschaulichsten heraushebt.