Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

Zweiter Teil. 
Die Verwaltungsämter. 
Einleitung. 
Alle Beamten der Stadt stehen unmittelbar unter dem Rat. Daraus 
folgt, dafs dem Nürnberger Ämterwesen die Gliederung in einander über- 
oder untergeordnete Behörden fehlt, und damit entfällt auch für seine 
Darstellung das formale Einteilungsprinzip, welches jede moderne Behörden- 
organisation ihrem Beschreiber von selbst an die Hand giebt. Wir fassen 
die nürnbergischen Verwaltungsämter, um eine bequeme Übersicht über 
sie zu ermöglichen, in fünf grofse Gruppen zusammen, je nachdem sie uns 
vorwiegend der allgemeinen Verwaltung, der Kriegsverwaltung, der Justiz- 
verwaltung, der Polizei und Wohlfahrtspfiege, oder der Finanzverwaltung 
zu dienen scheinen. Als sechste Gruppe schliefsen wir hieran das Bauamt 
und die mit ihm verbundenen technischen Hilfsämter. Bisweilen scheint 
freilich ein und dasselbe Amt je nach dem Gesichtspunkt, von dem man 
as betrachtet, bald in die eine und bald in die andere dieser Gruppen zu 
gehören. Die Magazinverwaltung z. B. dient ın Kriegszeiten der Ver- 
proviantierung der Stadt und bildet somit einen Bestandteil des Kriegs- 
wesens. Bei Miksernten hingegen wird sie zu einem Organ der Wohl- 
fahrtspflege, indem sie die Getreidepreise regulieren hilft, und schlielfslich 
spielt sie auch dank ihrer Kornverkäufe als Finanzbehörde keine unwichtige 
Rolle. Nicht viel anders steht es mit den berittenen Söldnern der Stadt, 
die zugleich der allgemeinen Verwaltung, der Kriegs-, der Polizei- und 
der Justizverwaltung dienen. In diesen und ähnlichen Fällen bleibt nichts 
übrig, als das Amt nach subjektivem Ermessen da einzureihen, wo die 
eigenartige Bedeutung, die ihm im Rahmen der Gesamtverwaltung zu: 
kommt, sich. am anschaulichsten heraushebt.
	        
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