Volltext: error

08 
21. Februar 1640 wird angefragt!), ob ein Barere, über daz der 
andere Teil nicht gehört wurde, diefen bindet, und ähnlich Lefhwert 
fi im Jahre 1647?) ein Salzburger, daß er ohne Gehör verurteilt 
wurde. Jhm wurde geantwortet, daß man bisher Ausfpruch nach 
hiefigem Markt- und Kaufmannsgebraud gethan habe, fo auch in 
diejem Falle. Die Entfheidung fei kein Endurteil , jondern Billig- 
feit, und an einem anderen Orte möge wohl anders geurteilt werden. 
Schwerer wiegend war e5, daß die Marktvorfteher einmal, nachdem 
im Bankvamt eine Sache behandelt war, in derfelben Recdhtäfrage 
ein mit der Enticheidung nicht übereinftimmendes Barere abgaben, 
was ihnen die Mahnung zur VBorficht eintzug?®). Sie fügen dann 
auch oft ihrer Entjheidung Klaufeln über die Richtigkeit des Zhat- 
beftandes bei *). 
Zu beraleidhen find auch die Nürnberger Parere, abgedruckt bei 
Beck a. a. OD. Anh. S. 448 ff, endligH im allgemeinen noch Kette, 
Wedhfel= und Merkantil-Prozeß. 1858. 
1) Bd. I S. 147. 
?) Bd. IV S. 274. 
3) Bd. IV S. 306. 
') Bd. IV S. 350 und dDfter.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.