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die Behausung zu verkaufen und bitten den obersten Vormund
auch den Anteil ihres Pflegesöhnleins mitveräussern zu dürfen.
Eine Nachschrift besagt, dass von der Vormundschaftsbehörde
die erbetene Bewilligung zum Verkauf für des Pflegesöhnleins
Anteil erteilt worden war.
119. Auszug aus dem L. L. 106. 8. 199/200. 591
11. Dezember 1591.
Hans Jamitzer, Goldschmied und Bürger, für sich, und für
Abraham Jamitzer seinem abwesenden Bruder, Hans Straub
und Anna seine Ehewirthin, dann Arnold Lang und Hans Straub,
als Vormünder über Martin Holwecks selig. hinterlassene Kinder,
verkaufen :
die Behausung und Hofrait in St. Sebald Pfarr an der Zistel-
gassen, zwischen weiland Franzen Spenglers selig nachge-
jassenen Erben und Wolfgang Ströbels Bäckenbehausung gelegen
mit allen Rechten und Pflichten: an den ehrbaren Jacoben
Schaller, Bürger und Händler alhier, für 1000 Gulden (bei
diesem Preis war die Belastung nicht mit in Betracht gezogen).
Davon waren zahlbar:
Walpurgi 1592 400 Gulden,
1593 300 N
1594 300
mit 5°/, Verzinsung.
Die Inhaber der Eigenschaft, das war die Verwaltung der
Georg Stengel’schen Stiftung, erklärten sich mit dem Besitzwechsel
einverstanden. —
Aus einem Nachtrage vom 10. April 1600 geht hervor,
dass die fälligen Raten pünktlich von Jacob Schaller be-
zahlt wurden. — Unter anderm wird dabei Hans Jamitzer
auch als Vormund über die hinterlassenen Kinder seines ver-
storbenen Bruders Abraham genannt. — Da über das Ableben
Abraham Jamnitzers in den Kirchenbüchern kein bezüglicher
Eintrag vorhanden, so ist aus obiger Bemerkung festzustellen,
dass derselbe bereits vor dem 10. April 1600 verstorben war.
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