der drei Johannisgrade und der Tafelloge, die für
den Br. Repräsentanten bestimmte Instruktion zur
Installation der Loge und 12 Exemplare des Grund-
vertrags und Gesetzbuches der Grossloge R. Y. in
Fürth ein. In Bezug auf die Nichtgewährung der
Entlassung durch die Loge in Ansbach teilt dasselbe
Schreiben mit, „dass hiebey ein Missverständnis zu
Grunde zu liegen scheint, welches hoffentlich durch
das, von unserer Seite an die Grosse Mutter-Loge
zu den drey Weltkugeln erlassene Antwortschreiben,
und durch die von dieser an ihre Tochterloge in
Ansbach zu erlassende Belehrung gehoben sein wird‘
Ausserdem wurde auf eine die staatliche Genehmigung
der neuen Loge betreifende Anirage erwidert, dass
das Konstitutionspatent der Polizeibehörde vorzulegen
und dieser auch „der Ort der Zusammenkünfte zu
maurerischen Versammlungen‘ anzuzeigen sei. Diese
kgl. Stelle werde die Erlaubnis dazu nicht verweigern.
Viclleicht interessiert es den einen oder anderen
Br. zu vernehmen, dass auf dem die Adresse „Des
Königl. Preuss, Banko-Direktors Herrn Gullmannp
Wohlgebohrn zu Fürth bey Nürnberg‘ tragenden
Briefe der Zahlungsvermerk: 2 fl. 48 kr. für Auslagen
und } fl. 30 kr. für Porto sich findet und dass die
Rechnung des Brs Gross-Schatzmeisters mit den
„Additamenten‘“ des Brs Gross-Sekretär sich auf
02 ur 20 45 preuss, Courant belief und durch eine
Anweisung auf die Seehandlungs-Societät beglichen
werden sollte.
Die der Loge in Ansbach in Aussicht gestellte
„Beilchrung‘“ durch die Grosse Nationalmutterloge
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