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wonnen gewesen) einesteils durch seine Unbehülflich-
keit, andernteils durch sein ungestümes, heltiges
Wesen verschuldeten wenig höflichen Form der Ab-
meldung entschuldigten, dann aber entschieden da-
yegen protestierten, dass sie gehalten gewesen seien,
die Entscheidung und den Rat der Mutterloge in
Ansbach oder Berlin abzuwarten. „Wir sind nicht
gesinnet*, schreibt Br. Macco im Aulftrage der übrigen
Fürther Brr, „Iür den hiesigen Ort eine Loge in dem-
jenigen mrschen Systeme zu etablieren, in welchem
Be Ihrige, verbunden mit Ihrer Hochwürdigen Mutter-
loge Zu den drei Weltkugeln zu Berlin, arbeitet.
Wollten wir dieses Letztere, so würde es allerdings
unsere Schuldigkeit gewesen sein, uns an Sie zu
wenden und uns Ihre gütige Anleitung zur Aus-
ührung unsrer Ansicht zu erbitten; da aber Solches
keineswegs bei uns der Fall ist, so haben wir Ihnen
bei unsrer Ablorderung aus Ihrer S. E. W. Loge keine
andern Gründe anzugeben gehabt, noch auch jetzt
anzugeben, als diejenigen, die uns wirklich am ersten
und nächsten dazu veranlasst haben, nämlich (es
folgen die Im Konstitutionsgesuche angegebenen
Gründe), Diese Gründe sind umso vollgültiger, als
ja überhaupts das Dekken oder selbst die gänzliche
Entlassung keinem Bruder, der das Eine oder das
Andere verlangt, verweigert werden kann und darf.
selbst wenn er den Anlass, der ihn dazu bestimmt,
wegen besonderer Verhältnisse bey sich behält
oder vielleicht bey sich behalten muss. Das
Gegenteil würde auch ein ganz widernatürlicher und
ungerecchter Zwang seyn und nicht nur die natür-
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