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Eintrag tun, als gerade damals in der Grossloge
bedeutende, ja hervorragende Brr, wie Feustel und
Bluntschli, am Ruder sassen und dem gesamten Logen-
bunde der Sonne ihr Gepräge aufdrückten. Diese
beiden Brr waren es auch, die berufen waren, die
Reformbestrebungen zu leiten und in ein Bette zu
fassen, in dem sie befruchtend die Arbeitsgefilde
unsres Bundes zu durchfliessen vermochten.
Br. Feustel, welcher im Dezember 1862 das Amt
des Grossmeisters übernommen hatte, erleichterte den
Einzellogen die Arbeit, bestimmte Reformvorschläge
an die Grossloge gelangen zu lassen, dadurch, dass
er in einer Sitzung vom 18. Oktober 1864, nach der
Rückkehr von einer Informationsreise, die ihn nach
Kaiserslautern, Mannheim, Karlsruhe, Frankenthal.
Freiburg, Stuttgart und Ludwigsburg geführt hatte.
die von ihm als änderungsbedürltigen Hauptpunkte
des Grundvertrages andeutete, und Br. Bluntschli.
damals Professor in Heidelberg und M. v. St. der
Loge Ruprecht zu den 5 Rosen daselbst, übernahm
den Auftrag, den Grundvertrag und das Ritual der
Grossloge einer Umarbeitung zu unterziehen. Die
von Br. Feustel als notwendig bezeichneten Aen-
derungen berühren: 1) Abschaffung des Inneren
Orients, 2) Ausdehnung gewisser Rechte auf alle
Brüder und 3) Gänzliche Aufhebung des Titels. der
von der Rechtspflege handelt.
Der UVebertragung der Reformarbeiten an Br.
Bluntschli wurde in der Meisterkonierenz unsrer Loge
vom 24. Mai 1865 zugestimmt. Während nun Br
Bluntschli an die nicht leichte Arbeit ging, Grund-
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