Volltext: Nürnberg's nächste Umgebung

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Bürger und Bürgerin, die in 2 Meilen eigene Behausungen und 
derhälben sundere Verschreibung gegeben haben.“ 
Dasselbe verschrieb Jobst (II.) Haller am Mittwoch sant Sixentag 
(10. August) 1516. Von den Haller ging Malmsbach nicht wie die 
del. topog Norib. angeben, auf die Imhof direkt über, sondern Jobst (IV.) 
haller verpfändete den Sitz an einen gewissen Hans Straub und nachher 
in dessen Witwe Barbara, die im Jahre 1540 bezw. 1549 im Besitze 
erwähnt werden, 
Erst nach dem Tode des Jobst (IV.) Haller 1655 scheint es auf 
Unthoni Imhof, der es nach Biedermann zum Fideikommisse gemacht 
haben soll, und später auf seinen Vetter Carl Imhof übergegangen zu 
sein, welch' letzterer am 8. Januar 1595 in herkömmlicher Weise reversierte. 
Sicher ist, daß Carl Imhof“) das Haus und den Sitz zu Malmsbach 
seiner Schwester, der Katharina Cobiae Tucherin verkaufte, da diese am 
8. März 1607 „reversales gab.“ Sie ließ das Gut durch einen Vogt 
derwalten, als welcher im September 1628 Contz Lorentz erscheint. 
Ungefähr um 1640 42 wird ein Joh. Sigm. Fürer im Besitze erwähnt 
ind soll es in jener Zeit, wie Müllner versichert, von der Fürer'schen 
Familie durch eine Erbtochter auf Sebastian Löffelholz übergegangen sein. 
Von Malmsbach schrieben sich außer diesem letzteren folgende 
Glieder der zuletzt genannten Familie: Gs. Sigm. 7 1734, Gg. Sebast. 
1710, und dessen gleichnamiger Sohn 5 11737 (als letzter dieser Linie). 
Wir vermuthen, daß das Schloß hernach an den Gemahl der Witwe 
dieses Gg. Sebastian Löffelholz, nämlich an Joh. Carl Grundherr von 
Allenthan gedieh, da wir in der Folge die Grundherrische Familie im 
Besitze bestaͤtigt finden. Dem Christof Carl und dem Joh. Carl Burckhard 
von Grundherr, Gebrüdern, wurde es gestattet, ein Patrimonialgericht 
II. Classe zu Malmsbach zu bilden, welches 9 Grundholden daselbst und 
3 zu Schwaig, sowie mehrere Beständner hatte. Carl Sigmund Elias 
Roßner war Patrimonialgerichtshalter mit dem Sitze in Nürnbers, ein 
gewisser Hasselberg Schloßvogt (1825). 
Im September 1828 tritt der Senator Joh. Burkard von Grundherr 
als Alleinbesitzer auf. 
Im Ausust 1832 wurde sodann der Gutskompler dem Verkauf unter— 
stellt, der dann auch an einen Juden übergins, während die dazu gehörigen 
Dominizal-Renten und die Gerichtsbarkeit an den Rittergutsbesitzer Gg. 
Christ. Benedikt von Schwarz auf Artelshofen und Hirschbach kamen, weil 
nach dem Edikte über die Verhältnisse der jüdischen Glaͤubensgenossen im 
Ugr. Bayern v. 10. Juni 1813 (8 10) den Juden nicht erlaubt wurde, das 
abgesonderte Ober-Eigentum über Gründe, deren Nutz-Eigentum andern 
zustehet, zu erlangen und zu besitzen. 
833 erhielt v. Schwarz die Bestätigung der Patrimonialgerichtsbar⸗ 
keit, was allerdings nur für 2 Jahre Bestand hatte, da sie 1835 ganz 
aufgehoben wurde. Akten, Gelder und Grundholden wurden vom bayer. 
Sldase übernommen. Die Gebäude brachte von den Güterzertrümmerern 
* nicht aber Anthon.
	        
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