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Hotte
Fünfter Abschnitt.
Dienst-Controle, Diensthücher und Mann-
schaftslisten.
del
*
8. 72.
Vereidigung.
Jeder neu aufgenommene Polizeisoldat wird
durch den Vorstand des Polizeisenates eidlich ver—
pflichtet.
8. 73.
Dienst-Instruction, Polizeistrafgesetzbuch, ortspoli⸗
zeiliche Vorschriften für die Stadt Nürnberg,
Diensthuch.
Dem Polizeisoldaten wird nach seiner Ver—
pflichtung ein Exemplar
der Dienst-Instruction,
des Polizeistrafgesetzbuches,
der ortspolizeilichen Vorschriften für die Stadt
Nürnberg, und
des Dienstbuches
zugestellt, in welch' letzteres er alle seine Anzeigen
kurz einzutragen hat.
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8. 74.
Mannschafts-Bücher.
Der Inhalt der Dienstbücher wird ihrem In—
halte nach von jedem Rottmeister bezüglich seiner
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