Objekt: Von 1520-1534 ([2. Band])

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Ordnung, für die Kirchenzucht für notwendig hielt. Spengler 
teilte die Ansicht derTheologen und hatte eine Schrift verfasst, 
welche in ihrem Namen und samt einer Erklärung derselben 
dem Rate übergeben wurde !). Aber die Juristen des Rates er- 
klärten den Bann für eine gefährliche Waffe in der Hand eines 
Mannes wie Osiander. 
Der Rat, der 1528 nur eine dem Banne vorhergehende 
Anzeige verlangt und durchgesetzt hatte. forderte jetzt die 
Streichung des ganzen Artikels. 
Nachdem man ein Gutachten des Brentius eingeholt hatte, 
wurde endlich im Juli 1532 der Entwurf samt diesem Gutachten 
an die Wittenberger Theologen geschickt; doch wurde der Artikel 
über den Bann gesondert beigefügt; man wollte wissen, wie es 
in Sachsen damit gehalten werde ?%). Spengler empfahl seinem 
Freunde Veit Dietrich in Wittenberg schnelle Förderung der 
Sache 3. Die Wittenberger fanden den Entwurf gut, aber wegen 
Wiederholungen etwas ungeordnet und schlugen eine Commission 
zur Verbesserung vor. Man übertrug diese Arbeit dem Osiander 
und Brentius, der aus Schwäbisch-Hall entboten wurde *). 
Am 4. October war das Werk fertig. Osiander schickte es 
mit einem Briefe zuerst an Spengler und bat um sein Gut- 
achten, da es ihm anstössig sei, von Luthers Lehre abweichend 
zu erscheinen 5). Der Rat nahm die Kirchenordnung mit einigen 
geringen Änderungen an. Den Druck derselben hatte er schon 
bei der vorsichtigen Abfassung beabsichtigt °); er fand jetzt 
sofort mit „schönen, groben, leslichen Buchstaben“ statt. Auch 
für das markgräfliche Gebiet wurden gegen 1000 Exemplare 
hergestellt. Am 1. Januar 1532 wurde die Kirchenordnung in 
der Stadt, am 9. Februar auf dem Lande eingeführt. Kin 
Katechismus wurde gleichzeitig mit der Kirchenordnung heraus- 
gegeben 7). 
Im Jahre 1533 erhob sich in Nürnberg ein heftiger Kirchen- 
streit über die Privatbeichte und die Privatabsolution ®). Es 
bestand der Gebrauch, dass nach der Predigt eine allgemeine, 
offene Beichte gesprochen und dann der versammelten Gemeinde 
die Absolution erteilt wurde. Ebenso wurde nach der Abend- 
mahlsvermahnung eine allgemeine Absolution ausgesprochen, als 
deren Verfasser Linck galt. Diese Absolution strichen Brenz 
und Osiander bei der Revision der Kirchenordnung. Sie ge- 
‘) Hausdorff, S. 171. 2) Bb. 117. 3) An V. Dietrich, 16. Juli, 
Mayer, Spengleriana. 4) An Brandenburg, an Schwäbisch-Hall, 
28. August, Bb. 117. 5) Hausdorff, S. 306. %) An Brandenburg, 
3. Nov., Bb. 116, 7) Soden, S. 384. An Georg, 5. December, Bb. 
117, 20. Dec., Bb. 118. 8) Möller, 1783 ff. 
Ludewig. Die Politik Nürnberes.
	        
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