Volltext: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

— 902 — 
Würde des Kaisers bloszustellen.! Zudem hatte die 
fränkische Kreisversammlung? wie die einzelnen Regierungen 
die Unmöglichkeit beteuert, an Geld und Truppen die 
alten Lasten zu tragen. So erliess der Reichshofrat 1797, 
nachdem der Waffenstillstand Oesterreichs mit Frankreich 
wieder eine freiere Sprache erlaubte, eine Serie von fünf 
Verfügungen.? In dem üblichen Tone höchster Strenge 
wird dem König bei Pön ı0 Mark lötigen Goldes befohlen, 
alles zu restituieren und Schadenersatz zu leisten; im Fall 
des Ungehorsams werde .das Gericht auf dem Wege 
Rechtens weiter. gehen, Diese Mandate hatten kaum das 
Licht erblickt, als Hardenberg, der gerade in Berlin weilte, 
ge neinsam mit dem Kabinettsministerium bekannt gab, dass 
ier König den Spruch des Reichshofrats als oberst* 
richterlich und verbindlich keineswegs ansehen könne.* 
Die „fränkischen Stände hatten jetzt zur Rettung ihres 
Besitzes alle Waffen erprobt. Aber das Gewicht war 
gering, welches der Kreis, ohne durchgreifende Organisation, 
ohne starken Rückhalt, gegen den Militärstaat in die 
Wagschale warf. 
IV 
Unterdessen war Hardenberg in den Revindikationen 
yemäss der Instruktion vom ı2. April 1706 fortgefahren, 
1. Reichshofratsmandat vom 15. Dez. 1796 für eine kaiserliche 
Debitkommission (Hänlein u. Kretschmann: Staatsarchiv IL, 129 ff.), 
vom 22. Dez. für Windsheim (R. 44 C. 216). 
2. Im Schreiben an den Reichstag vom 20. Juli 1796. 
3. Mandat für Eichstädt 17. März 1797, für die Reichsritter- 
schaft in Franken 23. März 1797, für Weissenburg 28, Apr., für 
Deutschmeister 5. Mai, für Nürnberg 90. Mai 1797: Oesfeld 76 ff., 
31; Sax: Fichstädt II, 720; Beck: Dinkelsbühl 152, 
4. Königliches Patent d, d. Berlin 12. Juni 17907, gez. Finck,, 
Alv., Tard., Haugw., bei Häberlin: Staats-Archiv III, 10 und Oes- 
feld 80 f.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.