Objekt: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1920/21. (1. April 1920 bis 31. März 1921) (1920/21,1 (1921))

Gesundheitswesen 
stützungswohnsitz für die Armenverbände maßgebend ist, ab J. Januar 1921 auf 13 M für den 
Kopf und Tag festgesetzt. 
12. Begräbniswesen. 
Einheitssarg. Im Januar 1921 kam der Einheitssarg zur Einführung, an dem die 
bei den übrigen Särgen üblichen Verzierungen fehlen. Der Sarg ist eichenholzartig gestrichen 
und oben mit einem schwarzen Holzkreuz versehen. Neben dem Einheitssarg, der auch bei 
Armenleichen Berwendung findet, wurden noch vier Särge für Erwachsene und drei 
für Kinder in der bisher üblichen Ausführung beibehalten. Da die mit den Sarglieferanten 
abgeschlossenen Berträge am 31. Dezember 1021 ablaufen, ist beabsichtigt, bei Neuvergebung 
der Lieferungen nur noch den Einheitssarg beizubehalten, so daß von diesem Zeitpunkte 
an voraussichtlich alle anderen Sargarten in Wegfall kommen. Mit der Einführung des Ein— 
heitssarges soll möglichst auch die Einheits beerdigung zur Einführung kommen, 
wozu die Vorarbeiten schon seit längerer Zeit im Gange sind. 
Leichentransportautomobile. Am 11. April 1919 wurde der Betrag von 30 000 
für die Anschaffung von zwei Kraftwagen aus Heeresbeständen genehmigt in der Absicht, diese 
zu Leichenwagen umzubauen, und, da die mit hiesigen Privatfuhrunternehmern abgeschlossenen 
Verträge am 31. Dezember 1020 abliefen, den gesamten Leichentransport in eigene Regie zu 
übernehmen. Als weiterer Grund für dieses Vorhaben kam der Wunsch hinzu, von den Privat— 
fuhrwerksbesitzern unabhängig zu werden und ferner die ÄÜberführung beschleunigen zu können. 
Mit Beschluß des Stadtrats vom 8. September 1920 wurde bestimmt, daß die Stadt— 
zemeinde den gesamten Leichentransport einschließlich der Transporte per Achse nach auswärts 
übernimmt. Als Anternehmer hat der städtische Kraftwagenpark, für die pferdebespannten 
Leichenfuhrwerke der städtische Fuhrpark, zu gelten. Gleichzeitig wurden die für den Aufbau 
der beiden Kraftwagen sowie für drei von der bisherigen Leichenkutscherinnung anzukaufende 
Reserveleichenwagen erforderlichen Mittel bewilligt. 
Die Aufbauten zu den Kraftwagen wurden nach Entwürfen des städtischen Kraftwagen- 
parkes von einer hiesigen Fahrzeugfabrik geliefert. Der Gesamtaufwand für die beiden Wagen 
betrug 126 000 . 
Seit 1. Januar 1021 erfolgt nun in NAürnberg die Überführung von Leichen — mit 
Ausnahme der jüdischen Leichen, die aus rituellen Gründen mit Pferdefuhrwerken befördert 
werden müssen — ausschließlich durch Kraftwagen. Die zwei Wagen sind vollständig 
gleichartig eingerichtet und befinden sich beide im Betrieb. Einer davon bewältigt die gesamten 
Ortstransporte, während der andere in Bereitschaft steht und gleichzeitig die anfallenden Über⸗ 
landfahrten ausführt. Die Kraftwagen sind für gleichzeitige Abholung mehrerer Leichen ein— 
gerichtet und zwar ist es möglich, bis zu 4 Erwachsene und 2 Kinder zu befördern. Der Wagen— 
kasten ist in zwei Abteile geteilt, ein oberes und ein unteres. Die Beladung des unteren Abteiles 
erfolgt auf Brücken, die ein- und ausgeschoben werden können. In das obere Abteil müssen die 
Särge hochgehoben und auf den festen Zwischenboden eingeschoben werden. Die Beladungs— 
einrichtung hat sich bewährt. 
Zur Abholung von Leichen werden je zwei Cotengräber verwendet, die neben 
dem Kraftwagenführer in dem besonders räumlich konstruierten Führerabteil während der 
Fahrt untergebracht werden. Mit der Einführung des automobilen Leichentransportes wurde 
eine erhbebliche Personaleinsparung erzielt.
	        
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