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dern nur ein Meiner Teil derjelben. „Andernteil8 Supplikanten die
Anrichtung eineS neuerlichen und in diejen Landen ganz ungewöhn-
fien, au der durch die Preismwürdigjten Kur- und Landesfürften
vormals gemachten rühmlidhften Sandes= und Stadtverfaffung im
Stunde zuwiderlaufenden judieii intendieren, ferner zum SHfteren
sonventicula halten, gewiffe Anlagen unter fihH madhen, . . . Ad-
vofaten, Handwerker, wie auch ettlicdhe andere Leute, die fie un8 zu=
wider zu fein wifjen, an fih Hängen und mehr dergleidhen Dinge.“
Und alzs Bofjen!) die erfte Marktwoche als Zeit des Zufammen-
tritt5 der Kommiffion vorflug, da fuchte der Mat?) in KHeinlicher
Weije dies hHinauszujcdhieben mit der Begründung, daß zur fünftigen
Ditermefje au3 den vornehHmiten auswärtigen Handelsftädten die
mwenigjten Brinzipale nad Leipzig kämen; ohne deren Gegenwart
jet nichts Hauptjächlidhes zu verrichten, die Leipziger felbit aber
Hätten während der Melle nicht viel Zeit. Das Half num Freilich
nicht3; e& wurde entgegnet?), daZ Recht der Kaufleute, auf BVer-
befferungen zu dringen, fer unanfedhtbar; im übrigen fer der Mat
jelbit Mitglied der Kommijfion, die Fremden feien überhaubt nicht
interejfiert. Die Kommiffion Iirat am vorgefjdhlagenen Zeitpunkt
zuJammen und beauftragte am 24. März 1681 *) die Petenten, ihre
Bolmadhten und VBorfchläge zu übergeben; dies wurde den Kauf-
leuten, die Jh auf dem RKathaufe gemeldet Haben infinuiert.
Sofort, mit Eingabe vom 23. März praes. 5. April 1681 °)
exfolate nun eine umfangreiche Eingabe der jämtlidhen Kauf= und
Handelsleute. Sie wies zunächft auf den lange andauernden
Arieqg, die Konkurrenz anderer Stähte, befonders Jächfifcher, hin,
die auß der Fremde an Leipzig vorbei fi Waren kommen lafjen
(3. B. Seide aus Nürnberg) und dahin verjenden; weiter auf
den Umftand, daß auch Einheimijdhe gegen die Privilegien Güter
nah Halle, Naumburg, Magdeburg und Berlin [MOaffen;
daß Fremde, die keine Bürger find, außerhalb der Mefjjen in Leipzig
Waren Ffeilhalten und Handwerker joldhe in Kommiffion haben; daß
Braunfchweig Mefljen eingerichtet hat und durch Promittierung
großer Freiheiten, infonderheit eines Handelsgeridht3, die Handlung
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2
3)
Cbhenda S. 16.
Cbenda S. 2 und 25.
Cbhenda S. 27.
Cbenda S. 29 und 30.
Cbhenda S. 36 ff.
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