Volltext: Der Vieh- und Schlachthof der Stadt Nürnberg

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Schlachtungen. 
Nitit der Zunahme der Bevölferung fteigt auch entfprechend 
die Zahl der Schlachtungen. E$ Kann daher zur Überficht nur ein 
beftimmteS Jahr genommen werden. Bom 1. Iannar bis 31. De: 
zeinber 1899 find im Schlachthofe gefchlachtet worden: 
16 471 Dchfen 
2624 Stiere 
4223 Kühe 
2011 YMinder 
34 422 Röälber 
23.921 Schafe und Länmer 
129812 Schweine 
613 Vferde. 
Sämtliche Mieger und andere zum Feilbieten von Fleifch 
berechtigte, oder für ihren Gewerbsbetrieb fchlachtende Perfonen und 
Vereinigungen fiud verpflichtet, den Schlachthof zur Vornahme ihrer 
jäntlichen Schlachtungen und der damit zufammenhängenden Arbeiten 
u benüßen. Anderen Perfonen, welche für den eigenen Hausgebrauch 
chlachten, ijt die Benüßung des Schlachthofes zu ihren Schlacdhtungen 
zwar geftattet, jedoch nicht geboten. Diefelben können fonach die 
Schlachtungen auch außerhalb des Schlachthofes vornehmen. Die 
Ausdehmung des Schlachthofzwanges auf Hausfchlachtungen dürfte 
nach dem gegenwärtigen Stande der bayerifchen SGefeßgebung im 
Segenfaß zur preußifchen unzuläftig fein. Auswärtigen Biehhändlern 
Can von dem Schlachthofdirektor auSnahm&weife geftattet werden, 
das dent ftädtifchen Viehhofe zugeführte und unverkauft gebliebene 
Vich im Schlachthofe fAHlachten zu lafjen. In Notfällen, fowie für 
öffentliche Zwede darf diejfe Erlaubnis nicht verweigert werden. 
Schlachtungen auf obrigkeitlidhe Anordnung müffen unter allen Um: 
tänden zugelafijen werden. 
Der Schlachthof ijt zur Vornahme von Schlacdhtungen und 
Kuttlerarbeiten und zum Wegfchaffen des Feifches au den Wochen- 
tagen, fowie an Som- und Feiertagen, zu den vom Magijtrat 
jeweilS beftimmten Tagesftunden geöffnet. Die Ausführung der 
Schlachtungen und der Verkehr im Schlachthofe überbhannt richtet
	        
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