Volltext: In Memoriam Adolf Bartning

drücke hatte diese Seele gleichsam überfüllt, und nun trat 
als Folge der übermäßigen geistigen Anspannung und 
Aufregung Schlaffheit und Ermattung ein. Wird der 
Verfasser dieses alles ruhig und mit Besonnenheit in Er- 
wägung ziehen, so wird er wohl erkennen, wie überflüssig 
es wäre, seine in der Anm. zu S. 162 ausgesprochenen 
Zweifel zu widerlegen: daß der Bestand eines glücklichen 
und vorzüglichen Gedächtnisses im Widerspruch stehe 
mit der Annahme einer ganz sicher aller Anregung ent- 
behrenden und Gedankenarmuth erzeugenden langen Ein- 
sperrung seit frühester Kindheit. In der Periode der 
geistigen Erschlaffung mußte lange Zeit aller Unterricht 
eingestellt und Hauser sich selbst überlassen werden, bis 
sein Geist sich wieder erholt hat. Daß diese Periode einer 
mangelnden zweckmäßigen Beschäftigung, da auch jede 
leibliche Beschäftigung unmöglich war, für seinen sitt- 
lichen Zustand die verderblichste gewesen, ist begreif- 
lich. Der Mordanfall vom 17. NZ 4829 mit seiner ganzen 
erschütternden Wirkung brachte erst eine heilsame Ver- 
änderung mit sich. Ein bis dahin auf ihm liegender 
geistiger Druck wich, und nun konnte erst mit Ernst ein 
geordneter Unterricht begonnen werden. Dieser Unter- 
richt wurde eingerichtet nach dem übereinstimmenden 
Urtheil zweier erfahrener Pädagogen und unter wenigstens 
stillschweigender Zustimmung Feuerbachs, der, obwohl 
aufs genaueste davon unterrichtet, solange Hauser sich in 
Nürnberg befand, auch nicht ein Wort des Tadels, oder 
der Ansicht daß etwas hieran zu ändern sei, gegen mich 
aussprach. Die Fortschritte jedoch, die Hauser im Lernen 
machte, waren trotz des beharrlichsten Fleißes besonders 
im letzten Jahre seines dortigen Aufenthalts sehr gering, 
so daß er, als er Nürnberg verließ, im Wissen wie in der 
Geistesfähigkeit kaum einem zwölfjährigen Knaben gleich 
2:28
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.