Volltext: In Memoriam Adolf Bartning

Waren alle diese Erscheinungen, wie sie von Daumer 
außergerichtlich oder auch sonst in gerichtlichen Acten 
mitgetheilt werden, außerordentlicher Natur, und über- 
trafen sie auch oftmals alles was bisher auf diesen beiden 
Gebieten beobachtet worden ist, so war doch keine einzige 
dem Wesen des Magnetismus wie der Homöopathie wider- 
sprechend, sondern durch die ganz enorme Reizbarkeit des 
Nervensystems wie sie eben sonst bei keinem Menschen 
vorkommen wird, in so hohem Grad potenzirt. 
Auch mir scheint der Verfasser sonst noch die Glaub- 
würdigkeit aus dem ganz besonderen Grund abzusprechen, 
einmal weil die von mir in meinem Gutachten aufgeführten 
psychologischen Gründe eine weit größere -Menschen- 
kenntnis und Erfahrung auf dem Gebiete der Strafrechts- 
pflege voraussetzen als sich von einem So jungen Mann 
erwarten lasse. Nun, ich war denn doch damals 32 Jahre 
alt, verheiratet und bereits 7 Jahre lang in der Gerichts- 
praxis! Ganz eigenthümlich ist aber die andere Bemer- 
kung: daß ich der Lehre vom Hereinragen der Geister- 
welt in die unsrige meinen Tribut abtrage, denn ich habe 
_— Aussagen einer Somnambüle über Kaspar Hauser zur 
Anzeige gebracht!!! 
Am meisten scheinen aber dem Verfasser die Gutachten 
der beiden genannten Ärzte im Wege gestanden zu sein. 
Darum mußte auch deren Objektivität bemängelt 
werden. In der That ignorirt er alles was in diesen Gut- 
achten gegen seine Ansicht spricht. 
Das Gericht hatte nämlich die Tactlosigkeit begangen 
die beiden Ärzte unter Bezugnahme auf eine vom Polizei- 
rath Merker in Berlin gemachte Aussage aufzufordern: 
den unbegründeten Verdacht Merkers, daß K. H. ein 
Betrüger sei, durch ein anatomisch-psychologisches Gut- 
achten ärztlich motiviert zu widerlegen, und zu diesem 
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