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immer wieder darauf hingewiesen wird, der Erkrankte soll sich nicht
ingstlich mit schreckhaften Einbildungen quälen und wenigstens den
ersten Tag und die erste Nacht nicht einschlafen, „dan der schlaf ist
einem vergifften (vergifteten) mit dieser krankheit ein merung des giffts“.
Auch in den späteren Zeiten wurden die hygienischen Maßregeln,
die der Rat gegen die Pest anzuordnen für gut befunden hatte, nicht
viel verändert, wenn auch im einzelnen hier und da verschärft. Im
Jahre 1562 wurde bestimmt, daß die Verstorbenen schon nach sechs
Stunden zur Stadt hinausgeschafft werden sollten. In den achtziger
Jahren des 16. Jahrhundert wurde auch auf dem Rochuskirchhof ein
Lazaret für Pestkranke — der heilige Rochus wurde in katholischer geit
als Beschützer in Pestnöten angerufen — errichtet. Auch wurde 1597,
wie es scheint, zum ersten Mal verboten, während der Dauer einer
Pest Federn, Bettgewand, Haderlumpen und ähnliches in die Stadt
zu bringen. Im Jahre 1665 begann man in Nürnberg mit der Ein—
cichtung von Kontumazanstalten, in denen sowohl Menschen wie Waren
nach italienischem Vorgang einige Zeit in Quarantäne gehalten wurden.
Die Veranlassung dazu bildete eine in Köln und Frankfurt herrschende
Pestepidemie. Nun wurde für die aus den verseuchten oder verdächtigen
Begenden kommenden Handelsleute und Reisenden der bei St. Johannis
gelegene Garten des Schauamtmanns Leonhard Rohlederer als Qua—
rantänestation eingerichtet, während die Güter zuerst im Sebastians⸗
spital, dann in einem Garten an der Pegnitz gegenüber der Hallerwiese,
dem nachmals sog. Kontumazgarten untergebracht wurden. So lange
eine Ansteckungsgefahr bestand, wurden Fremde nur zum Neuen⸗ und
Frauenthor eingelassen. Die letzte Pest, von der Nürnberg heimgesucht
vurde, war die von 1718.
Eine andere böse Volksseuche in den vergangenen Jahrhunderten,
zumal im Mittelalter, war der Aussatz, der, wenn er auch naturgemäß
nie den entsetzlich mörderischen Charakter annahm, wie die Pest, doch
mehr im Stillen und allmählig gleichfalls zahlreiche Opfer forderte.
Von der Gründung der verschiedenen Siechköbel für die Sondersiechen,
wie man die Aussätzigen nannte, im Verlauf des 14. Jahrhunderts
sprachen wir schon oben. Im Jahre 1484 wurde eine strenge Scheidung
der beiden Geschlechter durchgeführt, und zwar so, daß St. Jobst und
St. Peter für die Männer, St. Johannis und St. Leonhard für die
Weiber als Siechköbel dienten. Später, als der Aussatz verschwand,
fanden arme geistig und körperlich gebrechliche Personen in ihnen Auf—
nahme. Die Siechköbel waren von jeher in der Regel nur für Bürger
und Einwohner der Stadt bestimmt. Dagegen sollte auch den fremden
Aussätzigen in Nürnberg eine Stiftung zu Gute kommen, die ein