Full text: Die Gewerbefreiheit in Gefahr!

4 
Eingabe an die kgll Regitrung. 
Zeiten durch Kunststraßen und Kanäle um 10,850 Mark vertheuert, 
welche der Haus-Eigenthümer, wenn er das Haus vermiethet, durch 
Erhöhung der Jahres-Miethe um 540 Mark wieder zu erhalteu suchen 
muß. 
Daß Niemand unter diesen Verhältnissen Lust haben wird; sich 
auf einem mit so großen Lasten beschwerten Boden anzubauen, liegt 
auf der Hand. 
Es tritt aber in vorliegendem Fall noch ein anderes Hinderniß 
ein. Das Aerar, welches an zwei Seiten an mein Eigenthum grenzt, 
will die andere Hälfte der Straße, deren Bau ihm obliegt, nicht bauen, 
und der Magistrat verweigert mir aus diesem Grunde den Bau von 
Häusern an den betreffenden Stellen. (Erlaß vom 26. September 18761 
Siehe Seite 46.) 
Ebensowenig ist Aussicht vorhanden, daß die vom Bauamt geplante 
Weiterführung der Straße nach Eberhardshof je zur Ausführung kommt. 
Dieser Bauernhof ist nur von drei Familien bewohnt (2 Land⸗ 
wirthen und einem bei demselben in Diensten stehenden verheiratheten 
Taglöhner), die nichts vom Bau einer für sie unnöthigen Straße wissen 
wollen, da die Fürther Staatsstraße sie genügend mit Nürnberg ver— 
bindet. — Auch wird das Aerar wegen dieses einzelnen Bauernhofes 
seine Felder von einer ihm ganz nutzlosen Straße nicht durchschneiden 
lassen. 
Die einzige für meine Felder einigen Werth habende Straße ist 
die neben der Fürther Eisenbahn geplante. Für den Bau dieser und 
des großen Kanals habe ichdem Magistrat unterm 29. Januar 1875 
nachdem mir und den andern Betheiligten versichert wurde, daß wir 
nichts zu den Kosten des großen Kanals und der Straße neben der 
Fürther Eisenbahn zu bezahlen hätten, unentgeldlich 6152 D2 von 
meinem Eigenthum abgetreten. 
Es ergeht daher an die kgl. Regierung von Mitteklfranken die 
Bitte, erstens den verweigernden Beschluß des Magistrats aufzuheben 
und den Bau von Häusern an der auf dem Grundriß mit ad bezeich— 
neten Stelle zu gestatten. 
Es ist dabei zu beachten, daß nicht blos persönliches Interesse, 
sondern auch das öffentliche Wohl eine Abänderung des magistratischen 
Beschlusses erfordert. 
Es sind 120 Lokomotivführer und Heizer in den Gebäuden“ des 
Aerars beschäftigt und verpflichtet, in den wenig freien Stunden, die 
ihnen gewährt sind, ihren Lokomotiven nachzusehen und sich von dem' 
guten Stand derselben zu überzeugen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.