Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für die Jahre 1913 und 1914 (1913/14 (1917))

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ahre ganz nach den Bestimmungen für die Volksschule zu richten. Hiernach ist insbesondere 
die Unterrichtserteilung in Fächern, die den ersten 4 Volksschulpflichtiahren fremd sind, 
namentlich in der französischen Sprache, ausgeschlossen. 
Die Aufsicht über die Vorschulen obliegt nach Ministerialentschließung vom 14. Mai 
912 der Kgl Lokalschulkommission Nürnberg, welche die Vorschule der höheren Mädchen— 
chule Findelgasse-Frauentorgraben der Kgl. Bezirksinspektion für die Simültanschulen der 
ueren Stadt und jene der höheren Mädchenschule in der Labenwolfstraße der Kgl. Bezirks— 
uspektion für die Simultanschulen im Sebalder Burgfrieden Nord zuteilte. 
Die Aufstellung einer besonderen Satzung für die Vorschulen, die nach 82 Absatz! 
Ziffer 2 der Kgl. Allerhöchsten Verordnung vom 10. Mai 1905 als Privatunterricht— 
anstalten zu gelten haben, wurde zurückgestellt bis zur; Verbescheidung der durch die städtischen 
Tollegien dem Kgl. Staatsministerium des Innern für Kirchen- und. Schulangelegenheiten im 
Mai 1914 unterbreiteten Bitte um Aufhebung sämtlicher Vorschulen in Nürnberg. 
Der Schülerinnenstand der beiden Vorschulen Findelgasse-Frauentorgraben und 
dabenwolfstraße bei Beginn der Schuljahre 1913/14 und 1914,15 war folgender. 
Klassen— 
Bezeichnung 
tu13 / J1/1/J 
Zahl der Schülerinnen 
Zahl de.55—— — 
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Klassen Frauen⸗ 833 sammen 
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1914/15 
Zahl der Schülerinnen 
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orgraben 
III 
IV 
2 381 45 
3 32 51 
32 52 84 
4 50 69 119 
40 49 89 
2 33 45 78 
2 32 5183 
389 57 96 
Zusammen / 12 145 217 3621 09 
144 202346 
Davon waren 241212 protestantisch, 32 45 katholisch, 86 86 israelitisch und 313 
sonstigen Bekenntnisses. 
Der Durchschnittsstand einer Klasse betrug 30,2 38.4. 
Den Unterricht erteilten am Jahresschlusse 1913 und 1914: 917 Volksschullehrer und 
312 Volksschullehrerinnen, außerdem 215 Arbeitslehrerinnen. Siehe auch tabellarischen 
Anhang zum Abschnitt „Schulen“. 
Das Schulgeld beträgt in der J, II. und III. Klasse se 60 6, in der IV. Klasse 
30 AM jährlich, das in 10 Teilbeträgen wie an den höheren Mädchenschulen eingehoben wird. 
Der Kostenaufwand für die Vorschulen zur höheren Mädchenschule ist für 1913 noch 
inter dem Aufwand für die höheren Mädchenschulen mitenthalten. (Siehe unten). Für 
914 betrugen die Kosten 44505 M. 
Höhere Mädchenschulen. Auf Grund der Schulordnung für die höheren Mädchen— 
schulen in Bayern vom 8. April 1911 wurden durch die Beschlüsse der städtischen Kollegien 
vom 20. und 24. September 1012, 7. März 1913 und 22. Juli 1913 für die höheren 
Mädchenschulen der Stadt Nürnberg ein Schulstatut und Disziplinarsatzungen für die Schüle— 
rinnen erlassen, die durch Ministerialentschließung vom 12. April 1913 und Regierungs— 
entschließung vom 2. November 19183 genehmigt wurden. Sie kommen nachfolgend 
zum Abdruck. 
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