322 Vermahnung ·
ist / fengt an zu straffen / fuͤrwahr / da gehets nach—
einander her / das einem die Haar zu berg stehen
moͤchten. Da heist es als dann: Hawe drein
zur rechten vnd zur lincken / was fuͤr dir
ist. Ich wil die Kron zu nicht / zu nicht
zu nicht machen. Ejech. 21. da hilfft darnach de
offt kein beten / (nemlich in den zeitlichen landps
gen)er nimpt auch kein gebett an / auch wann schon
Roah / Daniel vnd Hiob selber / das ist / noch seht
fromme leuthe etwan in einem solchen land vnd vn
ter dem Hauffen weren Ezech.14. da schmeist er als
dann Biind lings zu / vnd wann schon Mose vnnd
Samuel fuͤrjhm stuͤnden / vnd sagt: Treib sie von
mir / vñ laß ste hinfahrẽ. Wohin dan? Ey wen ð Todnn
Tuifft / den treffe er / wen der Hunger trifft den treff
er / vnd so fortan. Da muß offt der vnschuldige dan
nach mit dem schuldigen herhalten / nemblich in
leiblichen buͤr gerlichẽ vnfaͤllen; ohngeachtet in Ann de
sehung der ewigen wohlfahrt auch als dann gleich so
wohl ein Denck zetel geschrieben vnd in Gottes Au
gen ist fuͤr seine fromme vnnd liebe Bußfertige kin
der / Mal. 3. Ich meine ja / vnsere Teutsche hirnscha
len seinds gewahr worden / wie Gottes Trunckenet
Schwerd hauset / wann es anfengt! vnnd dasis
gleichwohl noch alle miteinander Nichts / vnnd kin
derspiel gegen dem / was die gottlose / die in Vnbuß
fertigkeit als denn oder auch sonsten dahin fahren
zu gewarten vnd außzustehen haben. O wer dan nun
weiß wer vnd ließ es jhme zu hertzen gehen / vnd ver
kuͤndigte / was deß Herren mund zu jhm sagt /
rum
ir.
sPr