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hewerbe- und Straßenpolizei
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1913 1914 1913 1914
n 3 2 Schuhfabriken tür 190 211
— 1 Silberhammerwerk — 1686
Siegellackfabrik — 16
Spirituosenfabrik 2 —
Sprengstofffabrik — 110
Strohhutfabrik — 21
Tapisseriewarengeschäft . 9 —
3Waschanstalten 355 244
) Wäschefabriken 20 45
»Zelluloidwarenfabriken 320 190
Zinnfigurenfabriken 25 60
Zuckerwarenfabrik 20
1313 1914
Arbeiterinnen auf 588 14 Tage
— 4 F
— 10
9 —
— 88 ,
— 20 ,
10 — ,
68 115 ,
40 70 -
30 121,
10 60
— 20 ,
99
Reinigungsarbeiten durch Arbeiterinnen an den Vorabenden der Sonntage nach
z Uhr abends waren erlaubt in 1 — Cognacbrennerei für 2 — Arbeiterinnen und 1 —
Reinigungsanstalt für 41 — Arbeiterinnen.
Nachschau in handwerksmäßigen Betrieben. Gemäß der zum Vollzug der
Taiserlichen Verordnung vom 9. Juli 1900 und der Bekanntmachung des Reichskanzlers
oom 13. Juli 1900 ergangenen Ministerialentschließung vom 18. Dezember 1900 über
die Beschäftigung von jugendlichen Arbeitern und Arbeiterinnen in Werkstätten mit Motor—
hetrieb, wurde die entsprechende Nachschau gehalten. Es wurden 181149 Kontrollen aus—
zeführt, die 81193 Beanstandungen zur Folge hatten. Strafanzeigen waren in den
Berichtsjahren nicht erforderlich.
Auf Grund der bestehenden Sonderbestimmungen wurde in verschiedenen sonstigen
handwerksmäßigen Betrieben die Aufsicht durchgeführt:
1913 1914
38 15 mal in Betrieben, in denen Tierhaare und Borsten verarbeitet werden, wobei sich
11 12 Beanstandungen ergaben, die iedoch ohne Veranlassung von Strafanzeigen
behoben wurden;
44 64 mal in Buchdruckereien, wobei
29 35 Beanstandungen erhoben wurden, die ohne Strafanzeige zur Erledigung kamen;
12 5 mal in Steinmesbetrieben, wobei sich
5 2 Beanstandungen ergaben, die keinen Anlaß zu Strafanzeigen boten;
33 4 mal in Maler-, Anstreicher- und Tünchereibetrieben, wobei
8 3 Beanstandungen erhoben wurden, die ohne Strafanzeige erledigt wurden;
3 z mal in Zigarrenfabriken, dabei ergaben sich
2 3 Beanstandungen, jedoch ohne Veranlassung zu einer Strafanzeige;
511 48 mal in verschiedenen Handwerksbetrieben, dabei ergaben sich
16 22 Beanstandungen und
3 1 Strafanzeigen;
921 619 mal bei Kleidermacherinnen, Putzmacherinnen, Damenschneiderinnen und in
Damenkonfektionsgeschäften, wobei sich
298 204 Beanstandungen ergaben und in
7 5 Fällen Strafanzeige geboten war;
außerdem wurden durch die Schutzmannschaft
3 Anzeigen erstattet.
3