fullscreen: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

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Zweiter Abschnitt. Die Ämter der Kriegsverwaltung. 169 
zu gröfseren Unternehmungen aufserhalb der Stadt oder beim Ausbruch 
einer gefährlichen Feuersbrunst erfolgt, hat er die nicht zur Besetzung 
der Befestigungen verwendeten Leute vom Sammelplatze seines Viertels 
auf den Hauptsammelplatz zu führen und dort den vom Rate ernannten 
Truppenbefehlshabern zu übergeben. Er selbst wird mit einem militäri- 
schen Kommando aufserhalb der Stadt in der Regel nicht betraut, doch 
soll er beim Auszug ins Feld seine Mannschaft bis an die Thore be- 
gleiten, um darüber zu wachen, dafs sich niemand heimlich von der Truppe 
entfernt. 
Der Viertelmeister ist auch dafür verantwortlich, dafs jeder Wehr- 
pflichtige mit einer brauchbaren Waffe versehen zum Dienst erscheint. 
Für die, welche zu arm sind, um sich eigene Waffen anschaffen zu können, 
sind ihm aus den Waffenvorräten der Stadt eine Anzahl Spiefse über- 
wiesen, die er sorgfältig aufzubewahren, nach Bedarf auszuleihen und 
nach dem Gebrauch wieder zurückzufordern hat. Die Armbruste, Büchsen 
und Harnische, welche die wohlhabenderen Bürger sich auf Grund der all- 
gemeinen Wehrpflicht halten müssen, unterliegen schon im Frieden seiner 
besonderen Aufsicht. Befiehlt der Rat, wie es z. B. 1449 geschah, den 
Einwohnern, nach ihrem Vermögen Pferde für den Dienst der Stadt zu 
unterhalten, sich auf längere Zeit hinaus mit Salz zu versehen oder Korn 
in Vorrat auf ihre Speicher zu schütten, so sind die Viertelmeister auch 
an der Durchführung dieser Mafsregeln wenigstens insofern beteiligt, als 
sie im Verein mit ihren Gassenhauptleuten den dazu deputierten Rats- 
herren bei der Aufstellung der zur Kontrolle notwendigen Einwohner- 
verzeichnisse behilflich sind. Unter ihrer Aufsicht stehen ferner sämtliche 
Verteidigungsvorrichtungen des Viertels. Zwar mit der baulichen Instand- 
haltung scheinen sie nichts zu thun zu haben, aber sie sollen darüber 
wachen, dafs vor den Thoren und Mauern keine Gebäude aufgeführt 
werden, die bei einer Belagerung den Verteidigern der Stadt hinderlich 
werden oder den Angreifern zur Deckung dienen könnten. Auch haben 
sie dafür zu sorgen, dafs die zur Armierung der Festungswerke gehörigen 
Wurfsteine, Armbruste, Spannböcke und die grofsen und kleinen Büchsen 
samt ihrer Munition jederzeit vollzählig!) und in gutem Zustande vor- 
handen sind, und dafs zu den mit Geschützten ausgestatteten Mauertürmen 
rechtzeitig die zur Bedienung nötigen Büchsenmeister vorgemerkt werden. 
Sollen aus irgend einem besonderen Anlafs die Thore geschlossen werden, 
etwa weil sich draufsen etwas Verdächtiges gezeigt hat oder in der Stadt 
1) Nach einer Ordnung vom Jahre 1430 waren zur Armierung der Stadtmauer im 
ganzen 607 Armbruste, 501 Handbüchsen, 10 Tarrasbüchsen und 5 grofse Wagen- 
büchsen bereit gestellt.
	        
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