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der Carthausen inhabende zellen .... in einem halben Jar 
endlich zu raumen ....[60b|.... 
250%. [1612, VI, 61 a] 25. September 1612: 
Judith Geigerin, flachmalerin, einer armen wittib, 
soll man in ansehung ihrer kleinen kinder mit dem gebettenen 
almosen willfahren. 
2508. [1612, VI, 74 b] 30. September 1612: 
Herren Maximilian, herzogen in Bairn, schreiben und 
begern, seiner f. dht einen altar in S. Catharina closterkirchen, 
so von Albrecht Dürers hand gemalet, oder doch sonsten 
ein Dürerisch gemäl für dero kunstkamer verfolgen zu laßen, 
soll man herren Jacob Starcken alß verwalter ermelts closters 
umb bericht, wie es mitt disem altar beschaffen, zustellen, sonsten 
aber bey Jörgen Römer, Hansen Im Hoff, Hansen Gebhard, 
Lazarus Harßdorfer, Julius Airers erben und anderer orten nach- 
fragen, ob ein Dürerisch gemäl zur hand zu bringen, inmittels 
aber den herzogen in Bairn unterlessig beantworten, das Meine 
Herren solcher gemäl halben erkundigung einziehen und gegen 
seiner f. dht. sich ferner ercleren wollen. Man soll auch nach- 
sehen, ob nitt hiebevor dergleichen begern auch einkummen und 
wie dasselb abgelaint worden. 
2509. [1612, VII, 6 a] 2. Oktober 1612: 
Nachdem Cunrad Hungers zu Höchstett durch Jörgen 
Schiller gestolne silberne becher sich auff dem goldschmid- 
handwerck alhie gefunden und alß verdechtig angehalten worden, 
soll man im dieselbe, wann er derwegen geNUgSsaM€E anzeigung 
thun kan, verfolgen lassen, doch gegen einer recognition, darinnen 
er verspreche, Meine Herren deßwegen schadloß zu halten. 
2510. (1612, VII, 11 a] 5. Oktober 1612: 
Jörgen Poners, stainschneiders und bürgers allhie, 
wegen deß zu Dachsbach verhafft ligenden Jörgen Schillers 
gethane aussage soll man dem castner daselbst zur nachrichtung 
zuschicken. 
2511. [1612, VII, 15 b] 6. Oktober 1612: 
Bernhardi Preatorii, syndicli, schreiben auß Prag, darin er 
berichtet, wie er bey keys. Maj. audienz gehabtt und welcher 
gestalt er seine werbungspuncten abgelegt, uf deren ‚eins theils, 
sonderlich wegen eines promotorialschreibens ans cammergericht 
in sachen contra Brandenburg, das strittige glaitt betreffendt, und
	        
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