Metadaten: Von 1520-1534 ([2. Band])

dachten, die Privatbeichte einzuführen, um die Gefahr zu ver- 
meiden, dass das Sakrament an Unwürdige ausgeteilt werde. 
Allgemein fand man diese Neuerung beschwerlich. Als ihn nun 
der Rat am 4. April um die Herstellung der alten Sitte ersuchte, 
trat Osiander hitzig für seine Ansicht ein. Die übrige Geist- 
lichkeit, an der Spitze Link, widersprachen. Der Rat verbot 
allen, über die Sache zu predigen und forderte von den Witten- 
bergern und von Brentius am 8. April Gutachten ein 1), Aber 
Osiander hatte sich bereits an den letzteren gewandt ?); er stellte 
sich auf Osianders Seite. Das Gutachten Luthers dagegen, das 
Ende April den Predigern mitgeteilt wurde %, erklärte beide 
Formen der Absolution für christlich; denn auch die Predigt 
sei im Grunde eine Absolution, die Vergebung der Sünden 
durch den Glauben verkünde. Der Rat verbot vergebens den 
Predigern, über die Sache zu reden, der Zank ging weiter und 
zwar allein durch Osianders Schuld nach Spenglers Urteil, der 
den Mann schon früher richtig beurteilt hatte. Als der Rat 
ihm nach einer Predigt am 13. Juli am 15. sein Misfallen aus- 
drückte, verbat er sich trotzig jede Einmischung. Endlich ver- 
sprach er, drei Wochen lang zu schweigen, wenn seine Gegner 
dasselbe thäten und ihre Gründe schriftlich einreichten. Spengler 
hatte die höchste Anerkennung von seinem „Schönen Ingenium“, 
aber er fürchtete, dass sein hoffärtiger Geist auch fernerhin 
ainen grossen Lärm anrichten würde, wie er es dann auch in 
Preussen gethan hat. Er empfahl Veit Dietrich, „dass ihm 
Jlurch Luther in eimem Schreiben ernstlich am Zaum geritten 
würde“, Er war mit der zu grossen Rücksicht des Rates gegen 
den Mann nicht zufrieden *) und meinte, in Sachsen würde sein 
ingenium nicht höher als die Wohlfahrt der Kirche geachtet werden. 
Am 22, Sept. übergab Osiander dem Rate sein Bekenntnis 
von der Schlüsselgewalt, das samt dem Gutachten der übrigen 
Theologen mit einem Begleitschreiben Spenglers nach Witten- 
berg ging 5). 
Luther schrieb an Link wie an Osiander ®), mahnte zur 
Versöhnlichkeit, lobte an beiden die Strenge der Gewissenüber- 
zeugung und riet Osiander zu schweigen und die allgemeine 
Absolution zu dulden, bis er in ruhigerer Stimmung besser über 
die Sache handeln könne. In einem neuen Gutachten für den 
Rat vom gleichen Datum (8. October) verteidigte er die allgemeine 
Absolution. Er würdigte Osianders Einwand, dass das Ge- 
*) An Luther, an Brentius, 8. April, Bb. 118. ?*) Osiander an 
Brentius, 5. April, Möller, S. 178. *) Vom 18. April, de Wette, IV, 
S. 444. ‘) An V. Dietrich, 9. August, Mayer. 5) Möller, S. 184. 
) de Wette, 483. 485 480
	        
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