Finanzwesen.
XI. Finanzwesen.
Bericht für das Haushaltsiahr 19023/24.
1. Allgemeines.
Die unaufhaltsam fortschreitende Geldentwertung bereitete bei der Aufstellung des
Haushaltsplanes für das Berichtsjahr große Schwierigkeiten. Da zu befürchten
stand, daß der Haushaltsplan bei seinem endgültigen Erscheinen durch die Verhältnisse bereits
dielfach überholt und dadurch für die Verwaltung unbrauchbar sein würde, erschien es not—
wendig, zunächst den für die Bemessung der Ansätze maßgebenden Stichtag möglichst nahe
an den Beginn des neuen Rechnungsjahres heranzurücken, sodann aber die Aufstellung und
Beratung des Haushaltsplanes mit größter Beschleunigung durchzuführen, damit er den bei
seiner Verabschiedung bestehenden Verhältnissen nach Möalichkeit noch Rechnung zu tragen
Hermochte.
Mit den Vorarbeiten wurde Mitte Februar 1923 begonnen; die Beratung des Haus—
haltsplanes durch den Finanz- und Wirtschaftsausschuß erfolgte am 23. und 24. April 1923,
eine Verabschiedung in der Sitzung des Stadtrats vom 2. Mai 1923. Der Bearbeitung
zkam zustatten, daß infolge der Stützungsaktion der Reichsbank auf dem Devisengebiete so
veitgehende Verschiebungen in den Sach- und Personalausgaben wie um die Jahreswende
unterdessen nicht mehr eingetreten waren. Er entsprach sohin bei seiner Festsetzung im
großen und ganzen den gegebenen Verhältnissen.
Der Voranschlag für den eigentlichen Gemeindehaushalt schloß in Einnahmen und
Ausgaben mit 103 029 211 900 A, gegen 9 860 995 300 At im Vorjahre ab. Es war ebenso
vie schon beim zweiten Nachtrag für 1922 gelungen, den Haushaltsplan abzugleichen. Eine
wesentliche Erschwerung der Aufstellung bedeutete die Tatsache, daß die seit Jahresfrist
erwartete Verabschiedung des Finanzausgleichsgesetzes durch den Reichstag noch nicht erfolgt
war und es daher nicht feststand, mit welchen Steueranteilen, insbesondere an der Umsatz—
steuer, und neuen gemeindlichen Steuern endgültig gerechnet werden konnte. Auch die
Grundsätze, nach denen die Reichsbesoldungszuschüsse gewährt werden sollten, ermangelten
noch der gesetzlichen Regelung. Es war daher auch diesmal nicht möglich, die Zuschüsse bei
den einzelnen Voranschlägen einzustellen, vielmehr mußte man sich abermals darauf be—
schränken, sie in der bisher feststehenden Höhe in einer Summe im Voranschlage für die
Kämmereireserve vorzutragen. Mit 12208 310 000 A stellten sie rund 12 Prozent des
gesamten gemeindlichen Bedarfes dar..
Die Gemeindeumlagen wurden auf 400 Prozent aus der Arealsteuer nach ihrem
Normalbetrag, samt dem gesetzlichen Zuschlag von 300 Prozent, der Mietsteuer und der
Hewerbesteuer nach ihrem Normalbetrag, der Steuer vom Gewerbebetrieb im Umherziehen
nach ihrem Normalbetrag, samt dem gesetzlichen Zuschlag von 900 Prozent, und auf 600 Pro—
zent aus der Grundsteuer nach ihrem Normalbetraq, samt dem geseßlichen Zuschlag von
259 Prozent, festgesetzt.
Der bald nach der Verabschiedung des Haushaltsplanes wieder stark einsetzende
Währungsverfall nahm gegen Ende des Monats Juli ganz besonders drohende Formen an,
so daß die infolge der Unsicherheit der Wirtschaftslage bereits bei der Verabschiedung des
daushaltsplanes vorbehaltene Nachprüfung rasch zur dringenden Notwendigkeit wurde. Der
hierauf mit Stichtag 31. August neu aufgestellte Haushaltsplan war neuerlich zur
Abgleichung gebracht worden, und zwar getrennt für die beiden Halbjahre, für das erste mit
5221199 063 000 M, für das zweite mit 23 336 497 100 000 M. Er wurde durch. Gesamt—
beschluß vom 3. Oktober 1923 genehmiqgt. Der Haushaltsnachtrag für das 2. Halbjahr des