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VII. Hie Kürnberger Cehrersterbekasse.
Von Johannes Sitzler, Lehrer.
Am 17. Februar 1833 gab der Volksschullehrer Joh. Friedr. Feuerer zu
Nürnberg seinen Kollegen allda durch Zirkular bekannt: „Der nun aufgelöste Lehrer—
verein hat in seiner letzten Sitzung den Beschluß gefaßt, daß seine bisherige Sterbe—
kassa auch für die Zukunft fortbestehen soll, denn das Vorhandensein einer solchen
Kassa ist wohl nicht anders als höchst wünschenswert. Für die Hinterbliebenen
eines Verstorbenen ist eine Summe von 30 fl. doch gewiß immer eine willkommene
Gabe und dies um so mehr, als gerade hier Leichenbegaͤngnisse größere Ausgaben
erfordern als irgendwo. Zudem ist diese Sterbekassa auͤch ein Band, welche die
Lehrer der Stadt und des Burgfriedens enger aneinander schließt und
in einer gewissen Vereinigung erhält, was nach der Auflösung des be—
standenen Vereins nur wünschenswert ist.“
Am 26. Februar teilte dann der Genannte Namens eines provisorisch ge—
wählten Ausschusses weiter mit, daß der Entwurf von Statuten für eine neuzu—
gründende Sterbekassa „so zahlreiche Unterschriften — über 50 — gefunden hat,
daß dieselbe als gegründet und bestehend betrachtet werden kann“ und ließ an seine
Kollegen in der Stadt und im Burgfrieden die Einladung zu einer allgemeinen
Versammlung behufs Wahl eines Kassiers und eines desinitiven Ausschusses ergehen.
Diese Versammlung fand schon am nächsten Tag statt, und in derfelben
wurde der vorgelegte Statutenentwurf gutgeheißen und angenommen. Nach dem—
selben „soll den Hinterbliebenen eines Mitglieds noch vor dessen Beerdigung ein
für allemal die Summe von 30 fl. ausbezahlt, dieselbe auf die sämtlichen Mitglieder
gleichheitlich ausgeschlagen und von ihnen eingesammelt werden, und der Einsammler
soll für seine Mühe von jedem Mitglied einen, Kreuzer erhalten.“ — Es traten
sofort 65 Volksschullehrer Nürnbergs und des Burgfriedens dem „neugegründeten
Leichenkassa-Verein“ bei, der am 13. April 1834 durch Mitteilung der k. Regierung
des Rezatkreises allerhöchst bestätigt wurde.
Schon in der am 24. März 1835 stattgefundenen Vereinsversammlung wurde
beschlossen, die Sterbfallsumme von 30 auf 50 fl. zu erhöhen, und durch Beschluß
vom 10. Dezember 1842 konnten fortan auch Lehrer anderer Unterrichtsanstalten
als Volksschulen in die „Schullehrer-Sterbekassa Nürnberas“ aufgenommen werden,
mußten sich aber einer Ballotage unterwerfen.
In der Generalversammlung vom 22. Dezember 1849 wurde — aus un—
bekannten Gründen — letztgenannter Beschluß wieder aufgehoben; auch 86 der
Statuten vom Jahre 1833, nach welchem sowohl Volksschullehrer, als auch Schul—
verweser und -gehilfen zum Beitritt berechtigt waren, dahin abgeändert, daß „nur
allein definitiv angestellte Volksschullehrer der Stadt und des Burgfriedens beitreten
können und daß, wenn ein Mitglied seinen Stand verändert, d. h. das Schulamt
aufgibt oder von demselben wegen irgend eines Vergehens entfernt wird, es nicht
mehr Mitglied der Sterbekassa bleiben kann, aber auch keinen Anspruch auf Rück—
vergütung der bereits geleisteten Beiträge hat.“ — Die Mitaliederzahl betrug mit
Schluß des genannten Jahres 72.
Im Februar 1856 und im Januar 1879 wurden Statutenrevisionen vor⸗
genommen und die Abänderungen von seiten der k. Regierung von Mittelfranken
genehmigt. Bei dieser zweiten Revision wurde insbesondere nicht nur die Gründung
eines Reservefonds durch Erhebung einer Aufnahmsgebühr u. s. w. beschlossen,