Metadata: Festgabe zur 14. Hauptversammlung des Bayer. Volksschullehrer-Vereins

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VII. Hie Kürnberger Cehrersterbekasse. 
Von Johannes Sitzler, Lehrer. 
Am 17. Februar 1833 gab der Volksschullehrer Joh. Friedr. Feuerer zu 
Nürnberg seinen Kollegen allda durch Zirkular bekannt: „Der nun aufgelöste Lehrer— 
verein hat in seiner letzten Sitzung den Beschluß gefaßt, daß seine bisherige Sterbe— 
kassa auch für die Zukunft fortbestehen soll, denn das Vorhandensein einer solchen 
Kassa ist wohl nicht anders als höchst wünschenswert. Für die Hinterbliebenen 
eines Verstorbenen ist eine Summe von 30 fl. doch gewiß immer eine willkommene 
Gabe und dies um so mehr, als gerade hier Leichenbegaͤngnisse größere Ausgaben 
erfordern als irgendwo. Zudem ist diese Sterbekassa auͤch ein Band, welche die 
Lehrer der Stadt und des Burgfriedens enger aneinander schließt und 
in einer gewissen Vereinigung erhält, was nach der Auflösung des be— 
standenen Vereins nur wünschenswert ist.“ 
Am 26. Februar teilte dann der Genannte Namens eines provisorisch ge— 
wählten Ausschusses weiter mit, daß der Entwurf von Statuten für eine neuzu— 
gründende Sterbekassa „so zahlreiche Unterschriften — über 50 — gefunden hat, 
daß dieselbe als gegründet und bestehend betrachtet werden kann“ und ließ an seine 
Kollegen in der Stadt und im Burgfrieden die Einladung zu einer allgemeinen 
Versammlung behufs Wahl eines Kassiers und eines desinitiven Ausschusses ergehen. 
Diese Versammlung fand schon am nächsten Tag statt, und in derfelben 
wurde der vorgelegte Statutenentwurf gutgeheißen und angenommen. Nach dem— 
selben „soll den Hinterbliebenen eines Mitglieds noch vor dessen Beerdigung ein 
für allemal die Summe von 30 fl. ausbezahlt, dieselbe auf die sämtlichen Mitglieder 
gleichheitlich ausgeschlagen und von ihnen eingesammelt werden, und der Einsammler 
soll für seine Mühe von jedem Mitglied einen, Kreuzer erhalten.“ — Es traten 
sofort 65 Volksschullehrer Nürnbergs und des Burgfriedens dem „neugegründeten 
Leichenkassa-Verein“ bei, der am 13. April 1834 durch Mitteilung der k. Regierung 
des Rezatkreises allerhöchst bestätigt wurde. 
Schon in der am 24. März 1835 stattgefundenen Vereinsversammlung wurde 
beschlossen, die Sterbfallsumme von 30 auf 50 fl. zu erhöhen, und durch Beschluß 
vom 10. Dezember 1842 konnten fortan auch Lehrer anderer Unterrichtsanstalten 
als Volksschulen in die „Schullehrer-Sterbekassa Nürnberas“ aufgenommen werden, 
mußten sich aber einer Ballotage unterwerfen. 
In der Generalversammlung vom 22. Dezember 1849 wurde — aus un— 
bekannten Gründen — letztgenannter Beschluß wieder aufgehoben; auch 86 der 
Statuten vom Jahre 1833, nach welchem sowohl Volksschullehrer, als auch Schul— 
verweser und -gehilfen zum Beitritt berechtigt waren, dahin abgeändert, daß „nur 
allein definitiv angestellte Volksschullehrer der Stadt und des Burgfriedens beitreten 
können und daß, wenn ein Mitglied seinen Stand verändert, d. h. das Schulamt 
aufgibt oder von demselben wegen irgend eines Vergehens entfernt wird, es nicht 
mehr Mitglied der Sterbekassa bleiben kann, aber auch keinen Anspruch auf Rück— 
vergütung der bereits geleisteten Beiträge hat.“ — Die Mitaliederzahl betrug mit 
Schluß des genannten Jahres 72. 
Im Februar 1856 und im Januar 1879 wurden Statutenrevisionen vor⸗ 
genommen und die Abänderungen von seiten der k. Regierung von Mittelfranken 
genehmigt. Bei dieser zweiten Revision wurde insbesondere nicht nur die Gründung 
eines Reservefonds durch Erhebung einer Aufnahmsgebühr u. s. w. beschlossen,
	        
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